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Diese Versicherungen können Berufstätige von der Steuer absetzen

Mit Versicherungsbeiträgen Steuern sparen: ★ Rentenversicherung ★ Berufliche Versicherungen ★ Krankenversicherung ★ und mehr.

Viele berufstätige Menschen wissen nicht, dass sie die meisten Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben und dadurch eine beachtliche Summe Geld sparen können. Das Ergebnis ist: Der Staat bekommt von den Steuerzahlern viel Geld geschenkt.

Dabei lassen sich Versicherungen für den Beruf, berufliche Risiken, die Gesundheitsvorsorge und vieles mehr absetzen.

Diese Versicherungen kannst Du von der Steuer absetzen

  • Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung: zum Beispiel Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung.
  • Versicherungen für Beruf und Ausbildung: etwa Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht und eine Dienst-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherungen kannst Du nicht geltend machen

Nicht absetzen kannst Du reine Sachversicherungen. Solche Versicherungen dienen nicht der Vorsorge und sind nicht notwendig, um eine Beruf auszuüben.

Zu den Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung.

Vorsorgeleistungen

👍 Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung kannst Du steuerlich absetzen.

Berufsleben und Ausbildung

👍 Zahlungen für berufs- und ausbildungsbedingte Versicherungen – zum Beispiel gegen Berufsunfälle - kannst Du steuerlich geltend machen.

Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben

Um Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, musst du einige grundlegende Dinge wissen: Es gibt Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken und Versicherungen, die private Risiken abdecken. Diese zwei Kategorien sind ausschlaggebend dafür, ob Du Beiträge absetzten kannst. Je nach Kategorie, können die Versicherungsbeiträge entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Versicherungen gegen berufliche Gefahren → Werbungskosten

Die folgenden Versicherungen kannst Du in voller Höhe unter dem Punkt Werbungskosten angeben:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle)
  • Rechtsschutzversicherung (nur den Anteil für arbeitsrechtliche Streitigkeiten)
  • Honorare für Versicherungsberater
  • Versicherungen für nur beruflich genutzte Ausrüstung (zum Beispiel eine Versicherung für die Kamera, falls Du Fotograf oder Kameramann bist)

Versicherungen gegen private Gefahren → Sonderausgaben

  • gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • private Kranken- und Pflegeversicherung
  • private Rentenversicherung, zum Beispiel eine Riester-Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherungen (auch Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)
  • Risikolebensversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Beiträge zur Künstlersozialkasse für künstlerische Berufe
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die solche Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung erbringen. Zum Beispiel haben Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte solche Einrichtungen.

Bei Kapitallebensversicherungen hat sich 2005 die Rechtslage geändert. Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren haben, können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Manche Versicherungen decken gleichzeitig private und berufliche Risiken ab. Häufig ist dies zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen der Fall. Der Arbeitsrechtsschutz ist dort oft als ein Bestandteil mitversichert. Die Beiträge werden in der Steuererklärung entsprechend auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt. Auch bei einer Unfallversicherung gegen berufliche und private Gefahren könnte die Hälfte des Versicherungsbeitrags zu den Werbungskosten zählen. Deine Versicherung kann Dir mitteilen, welcher Anteil vom Versicherungsbeitrag jeweils auf berufliche und private Risiken entfällt. Diese Bescheinigung solltest Du entweder zusammen mit der Steuererklärung direkt abgeben oder gut aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Maximale Höhe der absetzbaren Versicherungsbeiträge

Die Versicherungsbeiträge werden teilweise nur bis zu einem bestimmten Euro-Betrag berücksichtigt. Die Kosten, die über diese Grenze hinausgehen, musst Du leider selbst tragen.

Altersvorsorge

Für die Altersvorsorge, also die gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Renten und Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken gilt ein relativ hoher Höchstbetrag. 2019 betrug der Höchstbetrag 24.305 Euro, 2020 erhöhte er sich auf 25.046 Euro. Auch in Zukunft wird der Höchstbetrag steigen.

Das Absetzen ist ohne teuren Steuerberater oder eine zuverlässige Steuer-Software aber etwas kompliziert. Denn das Finanzamt akzeptiert nur einen Teil des Höchstbetrags. Und dieser prozentuale Anteil ändert sich bis zum Jahr 2025 auch noch jedes Jahr. Für das Jahr 2019 akzeptierte das Finanzamt 88 Prozent des Höchstbetrags. Für jedes weitere Jahr erhöht sich der Wert um zwei Prozentpunkte. Das heißt: 2020 liegt der Wert bei 90 Prozent. 2021 werden 92 Prozent anerkannt, 2022 94 Prozent, 2023 96 Prozent und 2024 98 Prozent. Erst ab dem Jahr 2025 kannst Du den vollständigen Betrag steuerlich absetzen. Klingt das kompliziert? Falls ja, unterstützt Dich die Steuer-Lösung von Steuererklaerung.de dabei, den korrekten Betrag anzugeben.

Riester-Verträge

Auch Riester-Verträge dienen zur Vorsorge im Alter. Für sie gilt aber eine eigene Höchstgrenze von 2.100 Euro. Die eigenen Beiträge und die staatliche Zulage werden zusammengerechnet und als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch die Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung können angegeben werden. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer höchstens 1.900 Euro absetzen. Selbstständige können grundsätzlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Bei Berufstätigen kommt diese Summe in der Regel schon mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Arbeitnehmer können ihre weiteren Kosten für die Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung in der Praxis deshalb oft nicht mehr nutzen, um noch mehr Steuern zu sparen.

Für die absetzbare Höchstgrenze gilt eine wichtige Ausnahme zugunsten der Steuerzahler: Die Zahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden bis zur tatsächlich gezahlten Höhe akzeptiert – also auch, falls sie höher sind als der eigentliche Höchstwert.

Praxis-Tipp für die Steuererklärung: Gehe beim Angeben der sonstigen Vorsorgeaufwendungen schrittweise vor: Schau erst auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung nach, ob Du mehr als 1.900 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hast (für Selbstständige gilt der Wert 2.800 Euro). Falls Du damit schon die Höchstgrenze erreichst, gibst Du den vollen Betrag an. Dann musst Du die Belege für die Arbeitslosenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und so weiter nicht mehr heraussuchen. Nur falls Du weniger Geld an die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hast, solltest Du Dir die Mühe machen und zusätzlich die anderen Beträge für die Arbeitslosenversicherung etc. angeben.

Diese Nachweise sollst Du für das Finanzamt aufbewahren

Grundsätzlich musst Du die Ausgaben für Versicherungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen, falls das Finanzamt Belege anfordert. Je höher Deine Versicherungsausgaben sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt nach der Abgabe der Steuererklärung konkrete Belege verlangt. Diejenigen Versicherungsbeiträge, die bereits offiziell auf dem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, musst Du selbstverständlich nicht extra nachweisen.

Die einfache Lösung für Deine Steuererklärung

Eine Steuererklärung abzugeben kann ganz einfach sein – zum Beispiel mit der Steuer-Lösung von steuererklaerung.de. Die Kosten für Versicherungen kannst Du ebenso einfach angeben wie andere Kosten. Zum Beispiel klickst Du auf das Feld “Kosten hinzufügen“, wählst die Art der Versicherung aus und trägst Deine Kosten in die entsprechenden Felder ein. Unser Steuer-Tool überträgt die Kosten automatisch in die offiziellen Steuerformulare. Du musst Dir somit keine Gedanken über die Einstufung der Versicherungen durch das Finanzamt machen. Diese Aufgabe übernimmt die Software für Dich.