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Spare mit der Steuererklärung 2018 Steuern!

Hier erfährst Du die wichtigsten Neuigkeiten für die Steuererklärung 2018. Nimm Dir ein paar Minuten Zeit und spare Steuern.

Eine Änderung im Steuerrecht erleichtert es, Wirtschaftsgüter wie einen Schreibtisch oder einen günstigen Laptop schnell abzuschreiben und noch im Jahr des Kaufs Steuern zu sparen. Hier sind diese und weitere Änderungen kompakt erklärt.

Steuererklärung 2018: Abgabefrist wird dauerhaft verlängert_

Gute Nachrichten für alle, die gerne die Abgabe der Steuererklärung vor sich herschieben: Für das Steuerjahr 2018 gibt es eine neue Abgabefrist. Bisher musste die Einkommensteuererklärung immer bis zum 31.05. des folgenden Jahres ans Finanzamt übermittelt werden. In Zukunft haben Steuerzahler für die Steuererklärung 2018 bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit.

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat noch mehr Zeit. Für das Steuerjahr 2018 können diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung machen, sich noch bis zum 31.12.2022 Geld vom Staat zurückholen.

Hier gelangst du zu weiterführenden Infos zum Thema “Abgabefrist verpasst”.

Zuschläge bei Verspätungen für die Steuererklärung 2018

Es gibt nicht nur neue Abgabefristen, sondern auch höhere Verspätungszuschläge. Werden Steuererklärungen verspätet eingereicht, beträgt der Zuschlag pro verspätetem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Einkommensgrenzen steigen

Um eine “kalte Progression” zu vermeiden, werden die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,65 Prozent angehoben.

Grenze für Abschreibungen erhöht sich

Geringwertige Wirtschaftsgüter konnten bisher nur bis zur Grenze von 410 Euro netto auf einem Schlag abgeschrieben werden. Teurere Gegenstände wie Laptops mussten ab 410 Euro auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Ab der Steuererklärung 2018 gilt der Betrag von 800 Euro netto als Grenze, um Wirtschaftsgüter sofort in voller Höhe abzuschreiben. Dies betrifft alle Käufe seit dem 1.1.2018. Hier gelangst Du zu weiterführenden Infos zum Thema “Abschreibungen”.

Kindergeld_

Der Staat beteiligt sich mit dem Kindergeld an den Kosten für den Nachwuchs. Ab der Geburt ihres Kindes können Eltern dafür Kindergeld beantragen. Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2018 auf monatlich 194 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Ab dem dritten Kind sind es 200 Euro, für jeden weiteren Sprössling werden für das Steuerjahr 2018 225 Euro im Monat überwiesen. Auch wenn es sich dabei nur um eine Erhöhung von 2 Euro pro Kind und Monat handelt, zumindest ein Mini-Zeichen als Anerkennung für Familien.

Hier geht´s zu ausführlichen Infos: Kindergeld.

Steuererklärung 2018: Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird auf 9.000 Euro angehoben. Wer mehr verdient, muss auf sein Einkommen Steuern zahlen – oder entsprechend hohe Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben mit der Steuererklärung absetzen.

Hier gibt es weitere Erklärungen: Freibeträge.