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Buchführung als Selbstständiger: Das solltest du wissen

Als Selbstständiger sind Grundkenntnisse ein Muss.

Wenn du morgens zur Arbeit kommst und bereits nach zehn Minuten absolut unmotiviert bist, dann läuft einiges falsch. Gut, bei einem Tag oder auch zwei ist das kein großes Drama, aber wer dauerhaft lustlos ist, sollte seine Situation überdenken.

Wenn dann auch noch der Vorgesetzte mit sinnlosen Aufgaben und überflüssigem Smalltalk nervt, ist es an der Zeit, etwas zu ändern. Aus diesen und vielen anderen Gründen entscheiden sich viele, vor allem junge Leute, für die Selbstständigkeit.

Bis es allerdings so weit ist, vergehen ein paar Wochen. Insbesondere das Thema Buchführung ist für Laien oft ein großes Fragezeichen. Damit der Start in den neuen Lebensabschnitt besser gelingt, erfährst du hier, was es mit dem Thema auf sich hat.

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Buchführung als Selbstständiger

Unternehmer müssen für jedes Kalenderjahr eine Gewinnermittlung ans Finanzamt schicken. Große Betriebe müssen eine Bilanzierung durchführen, worum es in diesem Beitrag allerdings nicht gehen soll. Wir fokussieren uns auf kleinere Unternehmen und Selbstständige, die ihren Jahresgewinn mit einer einfachen Buchführung einreichen müssen.

Bei einer einfachen Buchführung werden, im Gegensatz zur doppelten Buchführung, nur die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – gegenübergestellt. Das Ergebnis ist dann der Jahresgewinn (kann auch ein Verlust sein), der am Jahresende in die eigene Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einfließt.

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Wer die einfache Buchführung anwenden kann

Jeder Selbstständige sieht sich dieser Frage irgendwann konfrontiert. Die einfache Buchführung in Anspruch nehmen, dürfen vor allem:

  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende, bei denen der Umsatz nicht über 600.000 Euro und der Gewinn über 60.000 Euro liegen
  • einige land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Hinweis: Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten aus. Hinzu kommen beispielsweise Ärzte, Anwälte, Notare, Buchprüfer, Heilpraktiker, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer und viele mehr. Wer ein solche Tätigkeit ausübt, kann die einfache Buchführung nutzen.

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Wie funktioniert die einfache Buchführung?

Aus Steuersicht ist eine einfache Buchführung nichts anderes als eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Mit der Rechnung werden die Betriebseinnahmen sowie Ausgaben für ein Kalenderjahr gegengerechnet. Bei einem Einnahmen-Überschuss verzeichnet der Unternehmer einen Gewinn.

Wichtig ist es, Belege und Rechnungen aufzubewahren, um gegebenenfalls Nachfragen seitens des Finanzamtes beantworten zu können. Ratsam ist es zudem, die Nachweise gleich nach “Ausgabe” und “Einnahme” zu sortieren, um Papierchaos zu vermeiden. Am einfachsten ist das mit einer entsprechenden Buchhaltungssoftware, mit der es kinderleicht ist, Belege und Rechnungen aufzubewahren.

Übrigens: Folgende Dokumente müssen Selbstständige beim Finanzamt in der Regel einreichen:

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung

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