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So holen sich Berufseinsteiger viel Geld vom Staat zurück

Berufseinsteiger sparen Steuern, indem sie Kosten absetzen: ★ Bewerbungskosten ★ Umzüge ★ vorherige Kosten für die Ausbildung ★ weitere Werbungskosten.

Viele Berufseinsteiger schenken dem Staat Geld, weil sie ihre Ausgaben für den Beruf nicht oder nur teilweise von der Steuer absetzen. Eine Steuererklärung lohnt sich, weil unter anderem Kosten für Bewerbungen, Umzüge und die Ausbildung geltend gemacht werden können.

Kosten für Bewerbungsverfahren

Falls Dein Wunsch-Arbeitgeber Dich zum Vorstellungsgespräch einlädt, Du die Fahrtkosten aber selbst übernehmen musst, kannst Du die Nachweise für Deine Ausgaben aufheben und bei der Steuer als Werbungskosten angeben. Behörden lehnen es zum Beispiel leider oft ab, die Reisekosten für Bewerbungsgespräche zu übernehmen.

Praxis-Tipp: Sogar, wenn der Arbeitgeber die Reisekosten zahlt, kannst Du profitieren. Notiere Dir zeitnah, an welchen Tagen Du für die Bewerbung verreist warst und beanspruche in der Steuererklärung die Pauschalen für die Kosten, die Du hattest, weil Du nicht daheim übernachten und essen konntest. Für eine eintägige Reise, die mindestens acht Stunden gedauert haben muss, bekommst Du seit dem Jahr 2020 pauschal 14 Euro. Falls Du mehrere Tage verreist warst, erhältst Du für den An- und der Abreisetag jeweils 14 Euro. Für eine 24-stündige Abwesenheit von Deiner Wohnung winken 28 Euro Verpflegungspauschale. Bis Dezember 2019 waren die Pauschalen niedriger - für eine 24-stündige Abwesenheit gab es zum Beispiel 24 Euro. Ein regelmäßig aktualisiertes Word-Dokument mit Deinen Reisedaten hilft Dir, den Überblick zu behalten. Mühsam kann es hingegen sein, mehr als ein Jahr nach der Reise nachschauen zu müssen, an welchen Tagen Du verreist warst.

Kosten für Umzug und Zweitwohnung zurückholen

Oft ist der Wunsch-Job nicht in der Heimatstadt oder am bisherigen Studienort, sondern in einer anderen Stadt zu finden. Viele Berufseinsteiger ziehen deshalb für die Arbeit um. Sie können ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen. Berufseinsteiger sollten die Fahrtkosten für die Wohnungssuche, die Kosten für den Transport der Möbel und doppelte Mietzahlungen deshalb dokumentieren und in der Steuererklärung angeben. Bei der Abgabe der Erklärung hilft Dir unsere Steuer-Lösung. Neben den bereits genannten Umzugskosten können Steuerzahler auch die sogenannten “sonstigen Umzugskosten” angeben. Diese sind unter anderem für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ummeldegebühren für den Personalausweis sowie Ausgaben für den neuen Internet- und Telefonanschluss vorgesehen. Hier ist es sinnvoll, die einschlägige Pauschale abzusetzen. Für Singles liegt diese Pauschale seit März 2020 bei 820 Euro. Für Familien gilt ein noch höherer Wert.

Die Beziehung oder die Familie sind nur zwei häufige Gründe dafür, eine Zweitwohnung zu mieten und nicht komplett an den neuen Arbeitsort umzuziehen. Bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Zweitwohnung spricht man von einer doppelten Haushaltsführung. Dann können die Miete, die Zweitwohnungssteuer, der Mehraufwand für die Verpflegung und weitere Ausgaben abgesetzt werden. Weitere Informationen darüber findest Du hier.

Ausgaben aus der Zeit vor dem Berufseinstieg

Wahrscheinlich hast Du schon vor Deinem Berufseinstieg viel Geld in Deine berufliche und akademische Ausbildung investiert – zum Beispiel in ein Studium. Im Steuerrecht wird zwischen einer Erst- und einer Zweitausbildung unterschieden.

Erstausbildung (oft der Bachelor)

Die erste berufliche Ausbildung ist die Erstausbildung. Dies kann zum Beispiel ein Bachelor-Studium sein. In jedem Jahr einer Erstausbildung können bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Falls Du zum Beispiel bis Juli Deine Bachelor-Arbeit geschrieben hast und im September Deine erste Stelle antrittst, kannst Du bis zu 6.000 Euro Sonderausgaben für Dein Studium absetzen und zahlst deshalb von deinem ersten Einkommen weniger Steuern. Die Sonderausgaben führen dazu, dass mehr Geld von Deinem Lohn übrig bleibt. Hier haben wir für Dich die wichtigsten Steuerfälle für Studenten verständlich erklärt.

Welche Ausgaben gehören zu den Ausbildungskosten? Unter anderem Studiengebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für einen Studien-Laptop und Fachbücher sowie andere Arbeitsmittel.

Zweitausbildung

Master-Studenten und Doktoranden sind nicht mehr im Erst-, sondern schon im Zweitstudium. Sie können ihre Studienkosten als Werbungskosten absetzen. Das ist auch für diejenigen Bachelor-Studenten möglich, die vor ihrem Bachelor bereits eine mindestens einjährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Werbungskosten haben im Vergleich zu Sonderausgaben den Vorteil, dass sie in voller Höhe abgesetzt werden können. Sie sind also nicht auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Ein weiterer großer Vorteil: Im Rahmen eines Verlustvortrags, den wir hier erklären, können die Werbungskosten für eine Zweitausbildung sieben Jahre rückwirkend beansprucht werden.

Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören unter anderem:

  • Beruflich genutzter Laptop
  • Beruflich genutztes Smartphone
  • Drucker
  • Druckerpatronen und Papier
  • Umzüge für den Beruf
  • Bewerbungsmappen und das Porto für die Bewerbungen
  • Schreibpapier
  • Kopien
  • Schreibutensilien
  • Bewerbungsfotos
  • Eine Website zum Selbstmarketing
  • anteilige Telefonkosten für den Beruf
  • anteilige Internetkosten für den Beruf
  • Bewerbungsvideos
  • Online-Anzeigen
  • Kontoführungsgebühren
  • Studiengebühren
  • Auslandssemester
  • Sprachkurse

Umzugskosten

Wer für den Beruf umzieht, kann die Umzugskosten geltend machen. Unter anderem hilft hier die Pauschale für sonstige Umzugskosten.

Bewerbungskosten

Bewerbungen kosten viel Geld – da ist es nur fair, wenn Du Reisekosten, den Verpflegungsmehraufwand und andere Bewerbungskosten bei der Steuer absetzt.

Studienkosten

Die Studienkosten können steuerlich abgesetzt werden. Eine Erklärung der wichtigen Steuerfälle findest Du hier.

Betriebliche Ausbildung / duales Studium

Auszubildende in einem Betrieb und Studenten in einem dualen Studium können die Kosten für ihre Ausbildung auf jeden Fall als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Sie sparen damit schon während ihrer Ausbildungszeit Einkommenssteuer. Dabei spielt es ausnahmsweise keine Rolle, ob die betriebliche Ausbildung oder das duale Studium eine Erst- oder Zweitausbildung ist.