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Kindergeld & Kinderfreibetrag: Steuern sparen mit Kind

Mehr Geld für Eltern: Kindergeld und Kinderfreibeträge - was ist der Unterschied? Wer hat Anspruch und wie viel Geld bekommst Du? Hier erfährst Du alles über Kindergeld und Kinderfreibeträge und wie Du Dir viele weitere Steuervorteile für Dich und Dein Kind sicherst.

Was können Eltern von der Steuer absetzen?

Eltern können sich viele Kosten vom Staat per Steuererklärung zurückholen. Der Staat gewährt Eltern steuerliche Vorteile, weil er Familien und Alleinerziehende unterstützen will. Dafür gibt einige Förderungsinstrumente.

Viele Eltern wissen nicht genau, auf welche Förderungen sie Anspruch haben und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Um Steuervorteile zu nutzen, müssen Eltern eigentlich nur eine Steuererklärung abgeben und für jeden Sprössling die Anlage Kind ausfüllen. Noch einfacher ist es mit unserer Online-Lösung: Damit Du keine wichtigen Angaben vergisst und das größte Sparpotenzial ausschöpfst, haben wir für Dich alle notwendigen Eintragungen markiert.

Kindergeld

Kindergeld steht Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Um Kindergeld zu bekommen, müssen Eltern einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Es ist für alle Eltern unbedingt empfehlenswert, Kindergeld zu beantragen, denn viele Vergünstigungen sind vom Kindergeldanspruch abhängig. Erst wenn die Familienkasse den Antrag annimmt, kann das Finanzamt steuerrechtliche Vergünstigungen berücksichtigen.

Selbstverständlich haben nicht nur leibliche Eltern Anspruch auf staatliche Unterstützung. Auch Pflegeeltern und jene mit adoptierten oder angenommenen Kindern bekommen Unterstützung. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld an eines der beiden Elternteile. Bei zwei Kindern ist es aber zum Beispiel möglich, dass die Mutter das Kindergeld für eines der beiden Kinder erhält und der Vater das Geld für das andere Kind.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt seit 2021 für die ersten zwei Kinder jeweils 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Ab Januar 2023 steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat. Diese Erhöhung ist zunächst auf die Jahre 2023 und 2024 beschränkt, da ab 2015 die neue Kindergrundsicherung eingeführt werden soll, die alle Leistungen für Kinder bündelt.

Kind ab 1. Juli 2019 ab 1. Januar 2021 ab 1. Januar 2023
1. 204 € 219 € 250 €
2. 204 € 219 € 250 €
3. 210 € 225 € 250 €
jedes weitere Kind 235 € 250 € 250 €

Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein Kind?

Von der Geburt des Kindes bis zum 18. Geburtstag ist der Anspruch klar. Wenn das Kind volljährig ist, wird der Kindergeldanspruch komplizierter. Es wird nur noch für Kinder gewährt, die eine Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder ein Studium aufnehmen oder sich dafür bewerben. Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es kein Kindergeld mehr. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder mit einer Behinderung, die nicht selbst ihren Lebensbedarf finanzieren können. In diesem Artikel erfährst Du mehr darüber, wann der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Kinderfreibetrag

Eltern können durch die Abgabe der Steuererklärung den Kinderfreibetrag geltend machen. Sinn und Zweck des Kinderfreibetrags ist, das Existenzminimum von Kindern sicherzustellen, indem ein bestimmter Betrag des elterlichen Einkommens steuerfrei gestellt wird. Dadurch sinkt die Steuerlast. Für den Anspruch auf Kinderfreibeträge gelten die gleichen Regelungen wie für das Kindergeld.

Der Kinderfreibetrag hat zwei Bestandteile:

  • den Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und
  • den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA)

Seit dem 1. Januar 2023 liegt der gesamte Kinderfreibetrag für beide Eltern zusammen bei 8.952 Euro. Der volle Kinderfreibetrag steht einem Elternteil auch dann zu, wenn

  • er das Kind allein adoptiert oder in Pflege genommen hat
  • der andere Elternteil verstorben oder nicht auffindbar ist oder seinen Wohnsitz im Ausland hat.

Wenn Eltern die Einzelveranlagung wählen, wenn sie geschieden oder nicht verheiratet sind oder dauernd getrennt leben, wird der Kinderfreibetrag hälftig aufgeteilt. Falls ein Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt, kann der andere Elternteil den vollen Kinderfreibetrag beantragen.

Höhe des Kinderfreibetrags inklusive BEA

Jahr Freibetrag
2023 8.952 €
2022 8.548 €
2021 8.388 €
2020 7.812 €

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Kindergeld oder Kinderfreibeträge?

Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge. Es ist nicht möglich, beides zu nutzen. Für die meisten Eltern lohnt sich Kindergeld mehr als der Kinderfreibetrag. Bei Abgabe der Steuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es errechnet, ob Du steuerlich mehr vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitierst und wählt die für Dich bessere Variante. Die Günstigerprüfung wird für jedes Kind einzeln durchgeführt.

So funktioniert die Günstigerprüfung

Im Rahmen Deiner Steuererklärung errechnet das Finanzamt Deinen Steuerlast ohne Kinderfreibetrag. Anschließend zieht es den Kinderfreibetrag von Deinem Einkommen ab und berechnet erneut die (nun niedrigere) Steuerlast. Die Differenz ist Dein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag. Dein Steuervorteil wird jetzt verglichen mit Deinem Anspruch auf Kindergeld. Profitierst Du mehr vom Kindergeld, berücksichtigt das Finanzamt den Kinderfreibetrag nicht. Bei hohen Einkommen ist der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag meist höher als das Kindergeld. Dann entscheidet das Finanzamt in der Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag und addiert Deinen Anspruch auf Kindergeld zu Deiner Steuerschuld.

Wichtig! Egal, ob Du Kindergeld beantragt hast oder nicht: Bei der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt immer mit Deinem Anspruch auf Kindergeld, nicht mit dem tatsächlich bezogenen Kindergeld. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, Kindergeld zu beantragen - auch, wenn Du schon absehen kannst, dass sich für Dich der Kinderfreibetrag mehr lohnt.

Kindergeld

Alle Eltern sollten Kindergeld beantragen. Anspruch besteht ab der Geburt des Kindes. Allerdings kann das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Pro Kind gibt es einen festen monatlichen Betrag.

Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge führen dazu, dass ein Teil des Einkommens der Eltern steuerfrei bleibt. Denn das Existenzminimum jedes Kindes muss gesichert sein. Die Freibeträge werden ebenso wie das Kindergeld regelmäßig erhöht.

Weitere Entlastungsbeträge für Familien

Es gibt noch weitere steuerliche Förderungen, die für Eltern interessant sind:

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden mit Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag steht ein jährlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Der Betrag liegt seit 2020 bei 4.008 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 Euro dazu. Ab 2023 steigt der Entlastungsbetrag auf 4.260 Euro pro Jahr. Wenn Du die Steuerklasse 2 gewählt hast, wird dieser Steuerfreibetrag bereits beim monatlichen Lohnabzug berücksichtigt. Alle anderen machen ihn in ihrer Steuererklärung geltend.

Kinderbetreuungskosten

Bis zum 14. Lebensjahr des Kindes können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Kinderzulage bei Riester-Förderung

Wer zur privaten Altersvorsorge eine Riester-Rente abgeschlossen hat, bekommt jährlich 300 Euro als Zulage pro Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Für Kinder, die vor dem Jahr 2008 zur Welt kamen, ist die Zulage niedriger: Hier gibt es 185 Euro jährliche Zulage. Die Kinderzulage kann für jedes Kind beantragt werden, für das im Kalenderjahr mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.

Kinderzuschlag

Familien mit kleinem Einkommen können bei der Familienkasse einen Zuschlag auf das Kindergeld beantragen. Die Höhe wird individuell berechnet und ist abhängig von Einkommen, Zahl der Kinder und Höhe der Wohnkosten. Der Höchstbetrag liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 209 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag (KiZ) wird immer für 6 Monate gewährt und kann anschließend neu beantragt werden.

Kinderbonus

Um Familien in der Corona-Pandemie zu entlasten, bekamen kindergeldberechtigte Eltern 2020 und 2021 einen Kinderbonus für jedes Kind. 2020 betrug der Kinderbonus 300 Euro pro Kind. 2021 gab es 150 Euro zusätzlich zum Kindergeld.

Schulgeld

Geht Dein Kind auf eine kostenpflichtige Privatschule, kannst Du 30 % des Schulgeldes als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Maximal sind 5.000 Euro pro Jahr abziehbar.

Ausbildungsfreibetrag

Wenn Du für Dein volljähriges Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und nicht bei Dir zu Hause wohnt, Anspruch auf Kindergeld hast, kannst Du den Ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 Euro im Jahr geltend machen. Ab 2023 steigt der Ausbildungsfreibetrag auf bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

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