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Spitzensteuersatz und Reichensteuer verständlich erklärt

Mehr als 3,5 Millionen Menschen zahlen in Deutschland den Spitzensteuersatz. Ab wann der Spitzensteuersatz oder die Reichensteuer fällig wird, erfährst Du hier.

Die Zahl ist beachtlich: Mehr als 3,5 Millionen Bürger mussten im Jahr 2015 für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Opposition hervor. Die Zahlen werden erst mit einer großen zeitlichen Verzögerung bekanntgegeben, da freiwillige Steuererklärungen noch Jahre später abgegeben werden können.

Besserverdiener zahlen höhere Steuern

Manche Steuern wie die Umsatzsteuer muss jeder zahlen - vom Jugendlichen bis zum Rentner. Dazu gehört zum Beispiel die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Waren fällig wird.

Die Einkommenssteuer hingegen wird erst ab einem bestimmten Einkommen fällig. Denn das Existenzminimum – das Geld, das für das Leben notwendig ist – soll nicht besteuert werden. Der Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum vor Besteuerung. Im Jahr 2020 beträgt der Grundfreibetrag 9.408 Euro. Wer mehr verdient, zahlt grundsätzlich Einkommenssteuer. Werbungskosten, Sonderausgaben oder Freibeträge wie der Kinderfreibetrag können aber helfen, auch bei einem Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags keine Einkommenssteuer zu zahlen.

Je höher das Einkommen ist, das versteuert werden muss, desto höher ist der Steuersatz, das heißt: der Anteil des Einkommens, das an den Staat fließt. Zu den Einkünften gehören nicht nur Lohnzahlungen, sondern auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Rentenzahlungen. Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt bei 42 Prozent und fällt schon ab einem Jahreseinkommen von rund 56.000 Euro an. Der Spitzensteuersatz gilt aber nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für das Einkommen jenseits von rund 56.000 Euro.

Der Spitzensteuersatz gilt ab rund 56.000 Euro.

Der Spitzensteuersatz gilt nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für einen Teil.

Für sehr hohe Einkommen gibt es die Reichensteuer.

Reichensteuer

Ein allein veranlagte Person mit mehr als rund 256.000 Euro Einkommen muss die Reichensteuer zahlen. Der Einkommenssteuersatz erhöht sich um drei Prozentpunkte von 42 auf 45 Prozent. In Kürze zusammengefasst:

  • Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent.
  • 2015 zahlten mehr als 3,5 Millionen Bürger den Spitzensteuersatz.
  • Der Spitzensteuersatz greift ab einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von rund 56.000 Euro.
  • Ab rund 256.000 Euro wird die Reichensteuer mit einem Steuersatz von 45 Prozent fällig.