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Zwingt der Staat mich, eine Steuererklärung abzugeben?

Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es leider nicht.

In Deutschland beträgt der steuerliche Freibetrag aktuell 8.820 Euro (Stand 2017). Wer im Jahr nicht mehr als diese Summe verdient, ist mit seinem Einkommen nicht steuerpflichtig und müsste deshalb meist auch keine Steuererklärung abgeben. Trotzdem ist es für die Mehrheit der Studierenden sinnvoll, grundsätzlich eine Steuererklärung zu machen.

WANN ES SICH LOHNT, EINE STEUERERKLÄRUNG ABZUGEBEN

Wenn dein jährliches Bruttoeinkommen über dem steuerlichen Freibetrag von 8.820 Euro liegt, musst du für jeden Euro, der darüber hinausgeht, Einkommensteuer zahlen. Das heißt, du musst in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben. Wenn du deine Studienkosten in der Steuererklärung dann als Werbungskosten geltend machst, kannst du aber ordentlich Steuern sparen

Wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, ist es ebenfalls sinnvoll, deine Steuer zu machen. Die Lohnsteuer wird Monat für Monat automatisch von deinem Gehalt abgezogen. Selbst dann, wenn du insgesamt im Jahr weniger als den Freibetrag verdienst. Nur wenn du eine Steuererklärung machst, kannst du dir deine Steuern zurückholen.

Wenn du Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das trifft zum Beispiel zu, wenn du ab und an als freier Mitarbeiter für Zeitung, Fernsehen, Radio arbeitest oder für kleine Unternehmen Webseiten auf Rechnung baust. Aber auch in diesem Fall kannst du dir natürlich zu viel gezahlte Steuern zurückholen oder Verluste anrechnen lassen.

Wenn du einen Verlustvortrag machen willst, ist auch eine Steuererklärung notwendig. Ein Verlustvortrag ist immer dann möglich, wenn deine studienbedingten Kosten in einem Jahr deine Einnahmen übersteigen.

Oder kurz gesagt: Eine Steuererklärung lohnt sich (fast) immer!

Gut, dass wir speziell für Arbeitnehmer ein Tool entwickelt haben, dass gezielt auf deine Bedürfnisse eingeht und kinderleicht in der Handhabung ist.

Hier geht es zur Steuererklärung.

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