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Zahlung einer Beihilfe: Muss ich diese versteuern und dem Finanzamt mitteilen?

Arbeitnehmer können gelegentliche Geld- und Sachleistungen vom Arbeitgeber erhalten.

Trotz Vollzeitjob und bescheidenem Lebensstandard reicht das Geld am Ende des Monats manchmal nicht aus. Um sich eine neue Waschmaschine oder dringend benötigte Schuhe für den Winter leisten zu können, muss ab und zu zu einem Ratenkauf gegriffen werden.

Obwohl der Chef weiß, dass er nicht gerade das beste Gehalt zahlt, kann er nichts dagegen ausrichten, da die Firma sonst auf lange Sicht insolvent gehen würde. Wenn dem Angestellten dann aber wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses finanzielle Not plagt, kann dieser finanziell aushelfen.

Steuerzahler haben in Deutschland im Rahmen einer Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, hohe Ausgaben unter anderem als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Zudem kann der Chef in Notsituationen Beihilfen leisten. Doch wie werden diese aus Steuersicht gehandhabt?

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Was sind Beihilfen?

Bei Beihilfen handelt es sich um gelegentliche oder auch einmalige Geld- bzw. Sachleistungen des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers. Ziel ist es, die außergewöhnliche finanzielle Belastung des Mitarbeiters zu mindern.

Aber nicht jeder Betrag ist auch steuerfrei. Ab einer bestimmten Grenze gelten Beihilfen als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Auch Beihilfen für öffentliche Zwecke können gefördert werden, die jedoch steuerfrei sind.

Dazu zählen beispielsweise folgende Bereiche:

  • Erziehung
  • Ausbildung
  • Forschung
  • Kunst
  • Wissenschaft

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Wenn der Arbeitgeber Beihilfe leistet

Beihilfen müssen in der Regel gut begründet sein. Gerechtfertigt sind die Zahlungen vor allem bei Krankheits- oder Unglücksfällen. In solchen Fällen sind Beihilfen bis zu 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei für den Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat natürlich auch die Möglichkeit, höhere Zahlungen zu leisten, wenn ein besonderer Notfall gegeben ist. Wie dringend eine Beihilfe ist, bemisst sich an der finanziellen Lage und dem Familienstand des Angestellten.

Übrigens: Für die Geburt eines Kindes oder die Hochzeit des Mitarbeiters können zwar Beihilfen geleistet werden, allerdings sind diese dann nicht steuerfrei.

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Voraussetzungen für steuerfreie Beihilfen

Die Steuerfreiheit von Beihilfen ist nur unter formalen Bedingungen möglich. Das hat den Hintergrund, dass für die Belegschaft die gleichen Kriterien gelten und niemand bevorzugt werden soll.

Es gibt jedoch Unterschiede für Arbeitgeber, die beachtet werden müssen. Hauptkriterium ist die Anzahl der Mitarbeiter.

Möglichkeiten

  • Betrieb bis zu 5 Mitarbeiter: Beihilfe kann bis 600 Euro (gegebenfalls auch mehr) ohne formelle Voraussetzung steuerfrei gewährt werden
  • Betrieb mit mehr als 5 Mitarbeitern: Beihilfe kann durch eine Unterstützungskasse geleistet werden; Arbeitgeber stellt Betriebsrat oder Arbeitnehmervertretung die Mittel zur Verfügung; Zahlung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber, sofern vorab einheitliche Grundsätze für die Beihilfegewährung festgelegt wurden (nur nach Zustimmung der Personalvertretung)