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Kinderfreibetrag: Funktionsweise und Berechnung verständlich erklärt

Wie genau funktioniert überhaupt der Kinderfreibetrag?

In Deutschland greift einem der Staat in vielen Bereichen finanziell unter die Arme. Sei es mit dem Grundfreibetrag, dem Altersentlastungsbetrag, dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag - der Vielfalt sind kaum Grenzen gesetzt.

Vor allem mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag sollen Familien finanziell entlastet werden, um am Ende des Monats mehr Geld für die Erziehung, Bildung, Essen etc. für den Nachwuchs zur Verfügung zu haben. Doch vor allem in Bezug auf den Kinderfreibetrag gibt es etliche offene Fragen. Wann erhalte ich diesen? Wie wird er berechnet und warum entscheidet das Finanzamt darüber? Wir haben Antworten auf alle Fragen.

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Kurzer Exkurs: Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Die meisten Eltern beziehen Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder gibt es vom Staat jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere dann 235 Euro. Kindergeld muss vorab beantragt werden, eine automatische Auszahlung erfolgt also nicht. Kindergeld wird monatlich auf das Konto der Eltern ausgezahlt und ist steuerfrei.

Steuerfrei ist auch die finanzielle Unterstützung des Staates im Rahmen des Kinderfreibetrags. In der Funktionsweise unterscheidet sich dieser aber grundsätzlich vom Kindergeld. Beim Kinderfreibetrag zieht das Finanzamt den Freibetrag in Höhe von 7.620 Euro rückwirkend vom zu versteuernden Jahreseinkommen ab.

Funktionsweise des Kinderfreibetrags

Frauen und Männer mit leiblichen oder adoptierten Kindern können vom Kinderfreibetrag in Höhe von 7.620 Euro profitieren. Auch Eltern von Pflegekindern können die Unterstützung in Anspruch nehmen. Bis zur Grenze von 7.620 Euro können Eltern Geld verdienen, ohne darauf Steuern entrichten zu müssen (der Betrag setzt sich aus einem Kinderfreibetrag und einem Erziehungsfreibetrag zusammen).

Ob und inwiefern für eine Familie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag besser geeignet ist, entscheidet das Finanzamt mit Hilfe der sogenannten Günstigerprüfung.

Beispielrechnung

Um es vorweg zu nehmen: Es ist gar nicht so einfach, das Prinzip Kinderfreibetrag an einem Beispiel durchzurechnen.

Beispiel

  • beide Elternteile eines Kindes verdienen zusammen 50.000 Euro, was versteuert werden muss
  • sie müssen ohne Kinderfreibetrag 7.582 Euro an Steuern entrichten
  • unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags, also nur 42.380 Euro, entsteht eine Steuerschuld in Höhe von 5.464 Euro
  • Differenzbetrag liegt bei 2.118 Euro, die weniger zu entrichten wären
  • Eltern haben aber bereits 2.328 Euro Kindergeld für das Kind erhalten, was mehr als der Kinderfreibetrag ist, weswegen dieser aus Steuersicht nicht in Frage kommt für die Familie

Die Beispielrechnung lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Kinderfreibetrag vor allem für Familien ab einem Gesamteinkommen von etwa 60.000 Euro in Frage kommt. Für Alleinerziehende liegt das Einkommen bei etwa 30.000 Euro pro Kalenderjahr.

Weitere wissenswerte Fakten zum Kinderfreibetrag

  • Kindergeld auf jeden Fall beantragen, auch wenn Kinderfreibetrag wahrscheinlich Anwendung findet
  • Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; bis zum 25. Lebensjahr, wenn Ausbildung oder Studium absolviert wird)
  • Kinderfreibetrag ist auch übertragbar (z.B. Großeltern)
  • Eltern erhalten pro Kind den Kinderfreibetrag
  • bei Eheleuten orientiert sich der Kinderfreibetrag an der Steuerklassen-Kombination