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Vermietung und Verpachtung: Eine Übersicht über die wichtigsten absetzbaren Posten

Von Besichtigungsfahrten über Energieausweise bis zu Eigenleistung - wir klären auf!

Nicht jeder Vermieter ist sich darüber im Klaren, welche Kosten er überhaupt absetzen kann. In der Tat ist dieser Bereich recht umfangreich, weswegen wir euch eine Übersicht an die Hand geben möchten, mit der ihr eure zu entrichtende Steuerlast mindern könnt.

Kosten für einen Abriss

  • Abbruchkosten sind absetzbar, wenn Eigentümer das Grundstück anschließend selbst nutzen möchte

Baumängel

  • werden Baumängel behoben, dann sind die Kosten steuerlich absetzbar

Besichtigungsfahrten

  • Fahrten zu einem Objekt oder zu Terminen mit Maklern werden berücksichtigt

Eigenleistungen

  • Eigenleistungen werden von deutschen Finanzämtern nicht anerkannt und können demzufolge nicht geltend gemacht werden

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Erbbauzinsen

  • Erbbauzinsen, die ein Erbbauberechtigter gezahlt hat, werden als absetzbare Werbungskosten anerkannt

Aufwendungen für den Erhalt

  • Erhaltungsaufwendungen sind Kosten für z.B. Erneuerungen von Türen und Fenstern, Erneuerungen von Elektroinstallationen usw.

Fahrtkosten

  • Fahrten zur Bank, zu Besichtigungsterminen (auch, wenn Immobilie nicht infrage kam) und zu Baumärkten sind steuerlich absetzbar

Finanzierungskosten

  • Kosten für eine Finanzierung werden anerkannt, wenn Fremdkapital für das vermietete Objekt verwendet wird (auch Abschlussgebühren und Schuldzinsen können angesetzt werden)

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Grundbuchgebühren

  • verlangt das Grundbuchamt Gebühren, können diese abgesetzt werden

Kosten für einen Gutachter

  • Gutachterkosten sind abzuschreibende Anschaffungskosten

Hausmeister

  • Hausmeisterkosten oder Aufwendungen für eine Hausverwaltung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar

Maklergebühren

  • soll ein Objekt neu vermietet werden und wird dafür eigens ein Makler beauftragt, dann sind das abziehbare Werbungskosten bzw. Finanzierungskosten, die das Finanzamt anerkennt

Nebenkosten

  • sämtliche Nebenkosten, wie Heizungskosten, Warmwasserversorgung, Abwasserkosten etc., können in der Steuererklärung angegeben werden

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Notarkosten

  • Kosten für die Beurkundung eines Kaufvertrags können als Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden

Renovierungskosten

  • Renovierungskosten gehören zu den Erhaltungsaufwendungen und werden steuerlich berücksichtigt

Schuldzinsen

  • Schuldzinsen für ein Darlehen, das unmittelbar für den vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt wurde (für Bau, Kauf, Ausbau, Umbau, Renovierung), sind als Finanzierungskosten sofort abziehbar