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Was bin ich? Unterschiede zwischen Freelancer und Selbstständige

Möchte ich als Selbstständiger oder als Freelancer arbeiten?

Bereits kurz vor dem Schulabschluss, vielleicht auch erst während der Prüfungsphase, aber spätestens nachdem die Abgangszeugnisse verteilt wurden, stellt sich jeder die Frage, wie es anschließend weitergehen soll. Möchte ich in einem Büro arbeiten, einen abwechslungsreichen Job haben oder mich gar selbstständig machen?

Dass so ein Arbeitsleben in Zeiten der Globalisierung nicht mehr geradlinig verläuft, wissen wohl die meisten. Wer ist heutzutage schon noch 30 Jahre und länger bei ein und demselben Unternehmen beschäftigt? Daher ist es gar nicht so unüblich, dass man mal Angestellter ist, dann wieder als Freelancer schuftet oder dass man es einfach mit der Selbstständigkeit versucht.

Vor allem aus steuerrechtlicher Sicht gibt es diesbezüglich allerdings einiges zu beachten. Freelancer, Selbstständige und Co. - all diese Begriffe ähneln sich vielleicht, aber das heißt nicht, dass sie in einen Topf geworfen werden können. Worin unterscheiden sich also Selbstständige von Freelancern und diese wiederum von Freiberuflern?

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Selbstständig sein: Was genau ist das eigentlich?

Bei einer Selbstständigkeit handelt es sich um eine Form der Erwerbstätigkeit. Sie kennzeichnet sich dadurch aus, dass Selbstständige unabhängig von einem Arbeitgeber sind. Sie definieren sich als alleinige oder gemeinsame Eigentümer einer Firma ohne eigene Rechtspersönlichkeit, in der sie tätig sind.

Nach deutscher Rechtsauffassung wird selbstständige Arbeit als Existenzgründung bezeichnet. Ein Selbstständiger kann als Gewerbetreibender oder Freiberufler in Erscheinung treten. Gewerbetreibende unterliegen dabei der Gewerbesteuer.

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Was ist ein Freelancer?

Freelancer sind Selbstständige, die Projekte im Auftrag eines Unternehmens übernehmen und persönlich ausführen. In diesem Zusammenhang ist oft die Rede von “freien Mitarbeitern”.

Das Beschäftigungsverhältnis ist häufig über einen Werk- bzw. Dienstvertrag geregelt. Nicht zu verwechseln sind Freelancer mit Freiberuflern. In Deutschland werden Freiberufler bestimmten Berufsgruppen zugeordnet. Die Bezeichnung bezieht sich also eher auf die Art der Tätigkeit. Zu den freien Berufen, die Freiberufler ausführen, zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Lotsen und andere Berufe.

Charakteristisch für einen Freelancer ist

  • selbstständige Tätigkeit
  • keine Sozialversicherungspflicht
  • Beschäftigung im Rahmen eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses
  • keine Weisungsbindung
  • meist mehrere Auftraggeber gleichzeitig

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Selbstständiger, Freiberufler oder doch Freelancer?

Zwar lassen sich Freelancer per Defintion leicht von den anderen beiden Gruppen unterscheiden, allerdings ist die Trennung zwischen Selbstständigen und Freiberuflern nicht immer eindeutig.

Selbstständige können entweder als Gewerbetreibende oder als Freiberufler tätig sein. Gewerbetreibende unterliegen, wie bereits erwähnt, der Gewerbesteuer. Im Gegensatz dazu müssen Freiberufler Einkommensteuer zahlen. Freiberufler grenzen sich von Gewerbetreibenden durch ihre berufliche Qualifikation und die eigenverantwortliche sowie fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art ab (zum Gesetzestext).

Hinweis: Ein Freiberufler, der ein Unternehmen mit einem “gewerblichen” Namen führt, läuft Gefahr, als Gewerbetreibender eingestuft zu werden und unter die Gewerbesteuerpflicht zu fallen.

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Zusammenfassung

Selbstständigkeit

  • eine Form der Erwerbstätigkeit
  • unabhängig von einem Arbeitgeber
  • Existenzgründung liegt bei selbstständiger Arbeit vor
  • Entscheidungsfreiheit über die Aufträge
  • Kundenakquise ist frei gestaltbar
  • eigene Werbunsgmöglichkeiten
  • Geschäftsbuch muss geführt werden
  • etc.

Freiberufler

  • selbstständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, unterrichtender, schriftstellerischer oder erzieherischer Beruf
  • Gewerbe liegt nicht vor
  • einkommensteuerpflichtig
  • zu den freien Berufen zählen: Arzt, Rechtsanwalt, Ingenieur, Notar usw.
  • etc.

Freelancer

  • Selbstständiger, der Aufträge eines Unternehmens ausführt
  • wird auch als freier Mitarbeiter bezeichnet
  • Freelancer besitzt einen Dienst- oder Werkvertrag
  • freie Mitarbeit in einer Firma
  • nicht sozialversicherungspflichtig
  • nicht weisungsgebunden
  • Arbeitszeit und Arbeitsort können frei gestaltet werden
  • etc.