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Wenn das Finanzamt bummelt - Untätigkeitseinspruch einlegen

Was tun, wenn das Finanzamt trödelt?

Manchmal hat man das Gefühl, das Leben besteht nur aus Warterei. Wir warten wochenlang auf einen Termin beim Facharzt, das Warten an der Kasse im Supermarkt zieht sich immer wieder in die Länge und zu guter Letzt lässt nicht selten auch noch das Finanzamt auf sich warten.

Dabei sind die Finanzabehörden seit 2019 ziemlich streng, wenn man selbst eine Frist verpasst. Seit diesem Jahr werden bei verspäteter Abgabe von Unterlagen Säumniszuschläge fällig. Wer also zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte sich den 31.07. eines jeden Jahres im Kalender rot anstreichen.

Doch was ist eigentlich, wenn das Finanzamt mit der Bearbeitung der Steuererklärung trödelt? Gibt es eine Möglichkeit, den Bearbeitungsvorgang zu beschleunigen oder sind uns die Hände gebunden? Die Antwort lautet: Nein. Mit einem Untätigkeitseinspruch kann Druck auf die Finanzbehörde ausgeübt werden.

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Bearbeitung der Steuererklärung kann bis zu 10 Wochen dauern

Wurde die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht, kann es je nach Finanzamt unterschiedlich lange dauern, ehe der Steuerbescheid erstellt wurde. Manche erhalten ihren Bescheid bereits nach zwei Wochen, andere warten sogar bis zu zehn Wochen.

Es gibt keine bestimmte Frist, bis wann der Sachbearbeiter den Steuerbescheid erstellt haben muss. Sind jedoch mehr als sechs Monate vergangen, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Frage, um den Bearbeitungsprozess beschleunigen zu können.

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Was passiert nach einem Untätigkeitseinspruch?

Jeder, der in Betracht zieht, einen Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt einzulegen, sollte sich mit den möglichen Konsequenzen vertraut machen. Der Untätigkeitseinspruch sollte nur dann eingereicht werden, wenn sämtliche Kontaktaufnahmen zuvor gescheitert sind.

Nachdem ein Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt eingegangen ist, sollte davon ausgegangen werden, dass die eigene Steuererklärung besonders geprüft und unter die Lupe genommen genommen wird. Sollte sich das Finanzamt nach weiteren sechs Monaten nicht gemeldet haben, hilft nur noch eine Untätigkeitsklage.

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Beispieltext für einen Untätigkeitseinspruch

Betreff: Untätigkeitseinspruch

Steuer-Identifikationsnummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am XXX habe ich eine Steuererklärung für das Steuerjahr XXX bei Ihnen eingereicht. Ich habe bereits mehrfach angemahnt, die Steuererklärung zu bearbeiten. Seit Abgabe der Erklärung sind inzwischen XXX Monate vergangen, ohne dass die Erklärung bearbeitet wurde. Auch wurde mir bisher kein zureichender Grund mitgeteilt, weshalb die Bearbeitung unterblieben ist.

Ich erhebe daher Einspruch wegen Untätigkeit und fordere Sie letztmalig auf, meine Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr XXX unverzüglich zu bearbeiten und einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Mit freundlichen Grüßen