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Überstunden versteuern: So viel Steuern werden fällig

Überstunden müssen auch versteuert werden.

Nicht jeder Job beginnt um 9:00 Uhr morgens und endet bereits um 17:00 Uhr am Nachmittag. Wer einen stressigen Beruf mit flexiblen Arbeitszeiten ausübt, weiß, dass Überstunden gerne mal vorkommen können. Das bedeutet zwar auch mehr Geld am Ende des Monats, allerdings steigt dann nicht nur der Stresspegel, sondern auch die eigene Steuerlast. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie ihre Überstunden auch versteuern müssen.

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Überstunden versteuern: Mehrarbeit wird als regulärer Lohn gehandhabt

Überstunden stellen aus steuerrechtlicher Sicht regulären Lohn dar. Das bedeutet demzufolge, dass die Zusatzeinnahmen versteuert werden müssen. Aufs ganze Jahr gesehen, kann die individuelle Steuerlast also deutlich steigen. Wer nicht mehr Steuern zahlen möchte, sollte als Alternative über einen Freizeitausgleich oder ein Lebenszeitkonto nachdenken. Grundsätzlich gilt aber: Je weniger Überstunden geleistet werden, desto geringer fällt auch die Steuerlast aus.

Überstunden werden unterschiedlich vergütet

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht auf Bezahlung der Überstunden. In den meisten Fällen ist die Vergütung in den Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen klar geregelt. Auch wenn der Chef kurz vor Feierabend noch Zusatzleistungen fordert, muss diesen nicht nachgekommen werden. Da sich allerdings die wenigsten verwehren, fallen zwangsläufig früher oder später Überstunden an. In der Regel werden Überstunden wie normale Arbeitsstunden vergütet. Manchmal werden aber auch Zuschläge fällig, die der Arbeitgeber zahlt.

Hinweis: Sollte die Vergütung der Überstunden nicht im Arbeitsvertrag oder ähnlichen Dokumenten geregelt sein, haben Angestellte trotzdem das Recht, die Überstunden ausbezahlt zu bekommen. Wichtig ist dabei, dass die Mehrarbeit dokumentiert wird, um im Zweifelsfall Beweise vorlegen zu können.

Überstunden versteuern: Das sollte beachtet werden

Generell sind Überstunden und Überstundenzuschläge weder steuerbegünstigt noch steuerfrei. Das heißt, dass jede Überstunde genau wie normaler Arbeitslohn versteuert werden muss. Unter Umständen kann sich somit die eigene Steuerlast erhöhen. Es gibt aber auch Ausnahmen. So sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit teilweise steuerbefreit.

Steuerfreier Grundlohn Zuschläge für
25% Nachtarbeit von 20:00 bis 06:00
40% Nachtarbeit von 00:00 bis 04:00
50% Sonntagsarbeit von 00:00 bis 24:00
125% Gesetzliche Feiertage von 00:00 bis 24:00
125% 31. Dezember von 14:00 bis 24:00
150% Heiligabend von 14:00 bis 24:00
150% 1. Mai, 25. und 26. Dezember jeweils von 00:00 bis 24:00

Steuerlast senken mit Alternativen

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, seine Überstunden alternativ zu nutzen. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das der Arbeitsvertrag auch zulässt. Viele Arbeitnehmer lassen sich ihre Überstunden nicht auszahlen, vielmehr bummeln sie diese einfach ab. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der angesammelten Überstunden nicht zur Arbeit erscheinen.

Eine weitere Möglichkeit wäre das Nutzen eines Lebenszeitkontos. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber die Überstunden nicht zusammen mit dem Lohn aus, sondern überweist das Geld auf ein spezielles Konto, auf das im Rentenalter zurückgegriffen werden kann. Großer Vorteil hierbei ist, dass die Geldeingänge steuer- und sozialversicherungsfrei sind.