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Steuersatz: Steuerzahler müssen Teile des Einkommens entrichten

Zur Berechnung einer Steuer ist ein Steuersatz notwendig.

In Deutschland wird immer wieder gemeckert, wie unfair doch alles vonstatten geht und dass die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird. Etwas Wahres ist an der Behauptung dran. Allerdings sieht es in anderen Ländern noch weitaus schlimmer aus. Ein Blick über den Tellerrand relativiert so einiges.

Vor allem dann, wenn es ans Geld geht, fühlen sich viele auf den Schlips getreten. Dabei wird mit unseren Geldern im Prinzip nichts anderes finanziert als der Sozialstaat. Und wenn es mal hart auf hart kommt, werden wir von mehreren Rettungsschirmen abgesichert.

Doch warum müssen manche nur 14 Prozent und andere mehr als 40 Prozent ihres Einkommens an den Staat abdrücken? Wird da mit zweierlei Maß gemessen? Ganz im Gegenteil. Dafür sorgen diverse Steuergesetze, die einen progressiven Steuersatz ermöglichen. Was genau dahinter steckt, erklären wir jetzt.

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Wie wird die Höhe der Steuer ermittelt?

Um die individuelle Höhe der Steuer eines Bürgers festlegen zu können, wird ein bestimmter Steuersatz herangezogen. Je nach Steuerart gibt es dabei verschiedene Steuertarife. Beim Steuersatz handelt es sich um den Prozentsatz einer steuerpflichtigen Person, der zu entrichten ist.

In Deutschland gibt es zahlreiche Steuerarten

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Welche Steuersätze finden Anwendnung?

Wer weniger als 9.000 Euro pro Kalenderjahr verdient, das ist der Freibetrag für das Steuerjahr 2018, muss überhaupt keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Wer diese Freigrenze übersteigt, wird seine Einkünfte mit mindestens 14 Prozent versteuern müssen. Dabei handelt es sich um den Eingangssteuersatz. Hierzulande gibt es eine progressive Erhöhung des Steuersatzes bis zu 42 Prozent, die eng an die Einnahmen des Steuerzahlers gekoppelt ist.

Verdient ein Alleinstehender mehr als 54.056 Euro pro Jahr (Stand 2017), muss dieser bereits 42 Prozent der Einkünfte versteuern. Es gibt aber noch den Spitzensteuersatz, der bei 45 Prozent liegt und bei Einkünften von mehr als 256.300 Euro pro Kalenderjahr greift.

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Steuersätze für verschiedene Steuerarten

Umsatzsteuer

In Deutschland kann die Umsatzsteuer 5,5, 7, 10,7 oder 19 Prozent betragen. Wie hoch diese letztlich ausfällt, hängt von der Dienstleistung bzw. dem Produkt ab. 2016 nahm das Land mit dieser Steuer 212 Milliarden Euro ein.

Gewerbesteuer

Die Höhe der Gewerbesteuer wird von den Gemeinden bestimmt. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines Unternehmens erhoben wird. Grundlage zur Erhebung der Steuer ist der ermittelte Gewinn einer Firma.

Körperschaftsteuer

Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine Ertragsteuer. Diese wird von den Einnahmen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erhoben und vorab durchs Finanzamt ermittelt. Voraussetzung ist, dass sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet.

Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine Erbanfallsteuer. Um die Höhe der zu entrichtenden Steuer ermitteln zu können, wird auf ein System von Steuerklassen zurückgegriffen. Der Freibetrag orientiert sich am Grad des Verwandtschaftsverhältnisses und reicht von 20.000 Euro bis 500.000 Euro. Der Steuersatz liegt zwischen 7 und 50 Prozent.

Einkommensteuer

Für die Einkommenssteuer spielen die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine entscheidende Rolle. Zu den wichtigsten Kriterien gehören Familienstand, Steuerklasse und Einkommen.