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Steuern organisieren - so holst du jetzt noch das Beste aus deiner Steuererklärung raus

Wir erklären, was du jetzt noch tun kannst, um dir einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.

Die Tage sind kurz, die Bäume sind kahl und die Glühweinsaison ist eröffnet - eindeutige Zeichen dafür, dass der Jahreswechsel näher rückt. Für viele ist dies die Zeit, um Vergangenes zu reflektieren und Neues zu planen. Und dabei sollte auch die finanzielle Situation nicht außer Acht gelassen werden.

Gerade jetzt zur Vorweihnachtszeit wird wieder deutlich, dass ein bisschen mehr Geld auf dem Konto nicht schaden würde - entweder, um der Familie und Freunden ein außergewöhnliches Geschenk zu machen oder sich selbst nach dem anstrengenden Jahr einen entspannten Urlaub zu gönnen.

Dabei lohnt sich ein Blick auf die eigene steuerliche Situation. Denn mit ein wenig sortieren, rechnen und verschieben, kann gerade zum Jahresende hin noch einiges an steuerlichen Vorteilen herausgeholt werden. Und dies führt im Zweifelsfall zu einem enormen positiven Unterschied auf dem Konto. Was du jetzt noch dafür tun kannst, liest du hier.

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Belege aufbewahren

Das Wichtigste zuerst: Viel Zeit und Mühe sparst du dir mit der richtigen Organisation. Und die beginnt schon damit, die Belege all deiner beruflichen Anschaffungen aufzubewahren - dazu gehören unter anderem Fachbücher, Arbeitskleidung und Handwerkerleistungen. So hast du sie im Ernstfall direkt zur Hand und die Steuererklärung kann stressfrei erledigt werden. Im besten Fall kriegst du mithilfe der Nachweise außerdem eine große Menge Geld wieder, die den Pauschalbetrag deutlich übersteigt. Die Belege sollten dabei nach Jahren geordnet sein, um nicht versehentlich der falschen Steuererklärung beigelegt zu werden - die Ausgaben können in diesem Fall nachträglich nämlich nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden (nach Ablauf der Einspruchszeit von 1 Monat). Mit den gesammelten Rechnungen behält man zusätzlich einen Überblick über die eigenen Ausgaben. Das kann sich dann lohnen, wenn es um Grenzbeträge geht. Oftmals ist es sinnvoll, größere Ausgaben in das nächste Jahr zu verschieben beziehungsweise in das laufende Jahr vorzuziehen.

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Ausgaben sinnvoll verteilen

Gesundheitskosten

Beim Thema Gesundheit können extrem hohe Kosten anfallen, die ein Normalverdiener oft nur schwer alleine stemmen kann. Die meisten Ausgaben können deshalb steuerlich geltend gemacht werden - aber erst ab einem bestimmten Betrag. Bis dahin stuft der Fiskus die Eigenbeteiligung als zumutbar ein. Alles darüber hinaus wird in der Steuererklärung als “außergewöhnliche Belastung” berücksichtigt. Sollte die Zumutbarkeitsgrenze in diesem Jahr also schon erreicht sein, lohnt es sich, teure ärztliche Behandlungen oder den Kauf einer neuen Brille noch in diesem Jahr zu tätigen. Sollte die Anschaffung aber nicht dazu führen, dass diese Grenze erreicht wird, kann die Verschiebung ins nächste Jahr sinnvoll sein. Übrigens: Auch Beitragszahlungen für eine private Versicherung werden von Finanzämtern als Sonderausgaben anerkannt.

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Handwerkerkosten

Kosten für Handwerker können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. 20 % der Kosten für den gezahlten Lohn sowie Anfahrts- und Gerätekosten fallen darunter - insgesamt jedoch nicht mehr als 6.000 Euro jährlich. Hier kann eine Verschiebung ins Folgejahr sinnvoll sein, wenn dieser Betrag schon erreicht ist. Wenn dagegen für das nächste Jahr mehrere Aufträge geplant sind und die Grenze in diesem Jahr noch in weiter Ferne liegt, können Kosten auch vorgezogen werden. Handwerker können hierfür schon im Vorhinein für Aufträge im nächsten Jahr bezahlt werden. Die Ausführung des Auftrags ist steuerlich nämlich nicht relevant. Um die Grenze bei großen Arbeiten voll auszunutzen, kann die Rechnung auch auf die beiden Jahre verteilt beglichen werden.

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Haushaltsnahe Kosten

Dienstleistungen im privaten Bereich, wie Pflege oder Kinderbetreuung, können von der Steuer abgesetzt werden. Auch der Lohn für Putzkräfte zählt zu den haushaltsnahen Dienstleitungen. Bis zu einer Höhe von 20.000 Euro lassen sich diese zu 20 % in einer Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich eine Steuerminderung von 4.000 Euro jährlich. Wie bei den Handwerkerkosten können auch hier die Rechnungen entsprechend der Grenze noch in diesem oder erst Anfang des nächsten Jahres bezahlt werden, um den größtmöglichen Steuervorteil herauszuholen.

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Berufliche Kosten

Die Kosten für Arbeitsmaterialien können schnell hohe Summen erreichen. Für einen neuen Computer gibt ein Arbeitnehmer oder Freiberufler gerne mal mehrere hundert Euro aus. Auch hier lohnt es sich, die Ausgaben sinnvoll zu timen. Mit der bisherigen Regelung können Gegenstände nur bis zu einem Betrag von 410 € netto in voller Höher in einem Steuerjahr abgesetzt werden. Alles darüber hinaus wird auf mehrere Jahre verteilt. Das ändert sich ab dem Jahr 2018. Betriebsausgaben oder Werbungskosten können dann bis zu 800 € netto betragen, ohne dass sie auf mehrere Jahre gesplittet werden müssen. Es lohnt sich also die Überlegung, mit einer derartigen Anschaffung noch ein paar Monate zu warten, um dann vom gesamten Steuerbonus zu profitieren.

Tipp: Arbeitsmaterial von 110 Euro sollten in jeder Steuererklärung angegeben werden - diesen Betrag winkt so gut wie jedes Finanzamt durch. Bei höheren Beträgen werden eventuell Belege eingefordert. Der Maximalbetrag beträgt hier 487,90 Euro (brutto).

Übrigens: 1000 € werden als Werbungskostenpauschbetrag bei der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte pauschal bei jedem von den Einnahmen abgezogen. Für diesen Betrag sind keinerlei Belege erforderlich. Wenn die tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, müssen dafür Nachweise erbracht werden.

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Freibeträge rechtzeitig beantragen

Durch einen Freibetrag werden die steuerlichen Abgaben verringert, da das Bruttogehalt fiktiv gemindert wird. Das bedeutet, der Arbeitgeber zieht monatlich weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben vom Bruttogehalt ab, da sich diese nach der Höhe des jeweiligen Gehalts richten. Dementsprechend steigt das Nettoeinkommen. Einige Freibeträge gelten für jeden Steuerzahler automatisch, andere müssen dagegen beantragt werden. Um diese in der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, gibt es jedoch Fristen. Bis Ende November muss der Antrag auf einem amtlichen Vordruck beim Finanzamt eingehen, wenn dieser schon für dasselbe Jahr zum Tragen kommen soll. Wird der Antrag für das Folgejahr eingereicht, gilt dieser ab dem dem 1. Januar und ist für die nächsten zwei Jahre gültig.

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