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Steuerliche Förderung von Kindern: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wann gibt es Kindergeld und wann nicht?

In Deutschland gibt es verschiedene Unterstützungsprogramme für den Nachwuchs. Um Eltern finanziell unter die Arme zu greifen, erhält jedes Kind einen bestimmten Betrag. Anders ausgedrückt: Eltern erhalten vom Staat monatlich Geld.

Die Höhe der Unterstützung variiert dabei und ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Wer mehrere Kinder in der Familie hat, erhält dementsprechend auch mehr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag wird angepasst.

Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, von der staatlichen Finanzspritze zu profitieren. Wie so oft müssen einige bürokratische Hürden gemeistert werden, um Förderungen in Anspruch nehmen zu können. Welche das sind und was es darüber hinaus noch Wissenswertes gibt, erfährst du hier.

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Grundvoraussetzung: Das Kindschaftsverhältnis

Beantragt ein Elternteil Kindergeld, muss zunächst einmal das Kindschaftsverhältnis geprüft werden. Dieses liegt vor, wenn der Nachwuchs im ersten Grad mit einem verwandt ist oder es sich um ein Pflegekind handelt. Das trifft sowohl auf leibliche Kinder als auch auf Adoptivkinder zu.

Anspruch auf Kindergeld haben auch Personen, die

  • ein Pflegekind haben, welches im eigenen Haushalt dauerhaft lebt
  • Stiefkind haben, welches im eigenen Haushalt dauerhaft lebt
  • Enkelkind haben, welches im eigenen Haushalt dauerhaft lebt

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Kurz zum Kindergeld

Das Kindergeld bzw. den Freibetrag erhalten Eltern für alle Kinder ab dem ersten Lebensmonat. Es endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Wird ein Monat nur angebrochen, gibt es trotzdem für die restlichen Tage Kindergeld.

Das Kindergeld beträgt für 2019 für die ersten zwei Kinder jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Kindergeld muss per Antrag eingefordert werden. Es steht Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

Von der Geburt des Kindes bis zum 18. Geburtstag ist die Lage klar. Wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, wird der Kindergeldanspruch komplizierter.

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Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder nur noch, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen bestimmte Berücksichtigungsgründe und Altersgrenzen.

Die Altersgrenze liegt derzeit bei 25 Jahren. Ein Kind kann somit grundsätzlich letztmals in dem Monat berücksichtigt werden, in dem es sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat der Nachwuchs Grundwehr-, Zivildienst oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert, verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend nach hinten.

Ist das Kind arbeitssuchend, kann das Kindergeld bzw. der Freibetrag nur dann bezogen werden, wenn es das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Person bei der Arbeitsvermittlung arbeitssuchend gemeldet ist.

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Weitere Fallbeispiele

Kind ohne Ausbildungsplatz

  • kann Kind Ausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen, bemüht es sich aber ernsthaft um einen solchen, kann Kindergeld bezogen werden

Kind in der Ausbildung

  • Anspruch besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird

Kind im Freiwilligendienst

  • Anspruch besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn es an bestimmten Freiwilligendiensten teilnimmt:

  • freiwilliges soziales Jahr

  • freiwilliges ökologisches Jahr

  • europäischer Freiwilligendienst

  • Erasmus-Programm

  • etc.

Kind mit Behinderung

  • volljähriges Kind, das sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann, ist ohne altersmäßige Begrenzung zu berücksichtigen