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Freiwillige Steuererklärung: Abgabe lohnt sich!

Wenn Du nicht pflichtveranlagt bist, kannst Du Deine Steuererklärung freiwillig einreichen. Für die freiwillige Abgabe hast Du bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit. Arbeitnehmer bekommen im Schnitt 1.095 Euro zurück! Wie Du Dir Geld vom Staat zurückholst, erfährst Du in diesem Artikel.

Wann bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Im Einkommensteuergesetz ist klar geregelt, wer seine Steuererklärung abgeben muss. Bist Du freiberuflich oder selbstständig tätig, bist Du immer verpflichtet, Deine Einkommensteuererklärung abzugeben. Auch Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro) müssen eine Steuererklärung machen.

Für Arbeitnehmer mit Einkünften ganz oder teilweise aus nichtselbstständiger Arbeit listet § 46 EStG (Einkommensteuergesetz) alle Faktoren auf, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten. Denn in diesen Fällen geht das Finanzamt davon aus, dass Dir beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer nicht genug Steuern abgezogen wurden und Du Deine Steuerschuld noch nicht vollständig beglichen hast.

Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist du unter anderem, wenn Du

  • einen Zweitjob in Steuerklasse VI hast
  • verheiratet bist und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt hast
  • unversteuerte Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr erzielst
  • eine Lohnsteuerermäßigung beantragt hast
  • eine Abfindung mit Fünftelregelung erhalten hast.

Wenn Du aufgrund der Corona-Pandemie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder ALG 1 von über 410 Euro im Jahr erhalten hast, musst Du Deine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Denn Lohnersatzleistungen unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt und verpflichten Dich immer zur Abgabe Deiner Steuererklärung.

Achtung: Du musst ebenfalls Deine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert.

Es gibt noch weitere Umstände, die Dich dazu verpflichten, Deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Mehr dazu kannst Du in diesem Artikel nachlesen:

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Einmal Abgabe - immer Abgabe?

Nein. Die Steuererklärung wird nach einer Abgabe nicht zur Pflicht. Dies ist ein Steuer-Mythos, der sich hartnäckig hält. Falls Du im nächsten Jahr nicht pflichtveranlagt bist, kannst Du wieder frei entscheiden, ob Du Deine Steuererklärung abgibst.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro zurück! Besonders viel Hoffnung auf eine Rückzahlung kannst Du Dir machen, wenn Du

  • nicht das ganze Jahr gearbeitet hast. Denn Deine monatliche Lohnsteuer wird so ermittelt, als würde das Beschäftigungsverhältnis das ganze Jahr über bestehen. Fällt das Jahreseinkommen aber geringer aus, sinkt automatisch auch die individuelle Steuerlast. Dazu kommt: Du hast Anspruch auf die volle Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro (1.200 Euro ab 2022) – unabhängig davon, ob Du tatsächlich Werbungskosten in dieser Höhe hattest. Wenn Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast, erhältst Du die volle Werbungskostenpauschale nur über eine Steuererklärung.
  • alleinerziehend bist und im laufenden Jahr nicht in Steuerklasse II warst. Dann solltest Du Dir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (seit 2020: 4.008 Euro im Jahr für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind) unbedingt durch eine Steuererklärung sichern!
  • Kapitalerträge erzielst. Wenn Du versäumt hast, einen Freistellungsauftrag einzurichten oder ihn ungünstig verteilt und zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hast, kannst Du Dir mit der Einkommensteuererklärung Dein Geld zurückholen. Auch führt das Finanzamt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch: Wenn Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, erstattet es Dir die Differenz zur Abgeltungssteuer zurück.
  • verheiratet bist. Bei Zusammenveranlagung kannst Du erheblich vom Ehegattensplitting profitieren.
  • im Zweitstudium bist: Studierende können ihre Ausgaben für das Studium als Verluste feststellen lassen. Davon profitierst Du, wenn Du ins Berufsleben einsteigst: Deine festgestellten Verluste werden dann mit Deinen Einkünften verrechnet und senken Deine Steuerlast! Dafür musst Du Deine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag stellen.

Höhere Ausgaben von der Steuer absetzen

Fast alle Steuerpflichtigen haben Aufwendungen, die sie in der Steuererklärung geltend machen und somit Steuern sparen können. Ein kurzer Überblick:

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Werbungskosten

Fahrtkosten: Für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer einfache Fahrt - egal, mit welchem Verkehrsmittel - pro Arbeitstag geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer sind es seit dem Veranlagungsjahr 2021 sogar 0,35 Euro. 2022 steigt die Pauschale nochmals auf 0,38 Euro.

Wer einen doppelten Haushalt führt, kann zusätzlich noch Aufwendungen für die Zweitwohnung steuerlich absetzen, z.B. Ausgaben für Miete und Einrichtung. Auch Kosten für einen berufsbedingten Umzug können in der Steuererklärung angegeben werden.

Zu den Werbungskosten gehören sämtliche berufsbedingte Ausgaben, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden - von Home-Office, Fachliteratur und Fortbildungen bis hin zur Bewerbungskosten. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du im Artikel über Werbungskosten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Haushaltshilfen, Pflege-, Betreuungs- und Reinigungsdienste sowie Handwerkerleistungen kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. 20 Prozent der Kosten kannst Du geltend machen – sie werden direkt von Deiner errechneten Steuerlast abgezogen. Selbst die jährliche Nebenkostenabrechnung birgt Sparpotenzial!

Absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen im Überblick:

  • Reinigung der Wohnung durch Putzkräfte
  • Zubereitung von Mahlzeiten durch Beschäftigte
  • Gartenpflege
  • Betreuungskosten für Kinder/ Pflegebedürftige
  • Renovierungs- oder Modernisierungskosten
  • Schneeräumdienste
  • Hausmeisterdienste
  • Fensterputzer und Hausflurreinigung
  • Tierbetreuung

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten

Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung anfallen, kannst Du in der Einkommensteuererklärung als Sonderaufwendungen für außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Und zwar dann, wenn diese Ausgaben als Resultat von anerkannten Krankheitsbildern oder Unfällen entstanden sind.

Krankheitskosten können sein:

  • Ausgaben für stationäre oder ambulante Behandlung
  • Krankenhauskosten
  • Eigene krankheitsbedingte Unterbringung im Pflegeheim (ebenfalls altersbedingt)
  • Augen-Laser-Operation
  • Heilmethoden
  • Kuren, sofern zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dienlich
  • vom Arzt verschriebene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke
  • Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Kosten für eine ambulante Pflegekraft

Weitere absetzbare Posten im Überblick:

  • Telefon- und Internetkosten für den Beruf
  • Beiträge für Berufsverbände
  • Beerdigungskosten
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Altersvorsorge
  • ehrenamtliche Tätigkeiten

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