3 Min.

Steuererklärung für Beamte: Erklärungen & Tipps

Ratschläge für die Steuererklärung bei Beamten.

Beamte können sich mit der Steuererklärung viel Geld zurückholen. Zum Beispiel, indem sie ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Die Mehrheit der Beamten ist privat kranken- und pflegeversichert, weil für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt. Entsprechend werden von ihrem Gehalt keine Sozialabgaben abgezogen. Für Beamte zahlt es sich aber aus, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung abzusetzen.

Wir geben wertvolle Steuertipps, wie sich Beamte eine möglichst hohe Steuer-Rückzahlung sichern können.

Beamte können bei der Steuererklärung viel Geld sparen.

In diesem Fall müssen Beamte eine Steuererklärung abgeben

Etwa die Hälfte der Steuerzahler muss jedes Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Davon betroffen sind insbesondere auch Soldaten.

Generell gilt: Bei Beamten wird bei der Berechnung der Lohnsteuer pauschal eine Vorsorgepauschale für Krankenversicherungskosten berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale verringert zunächst die Steuerlast. Falls ein Beamter aber weniger Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung aufwenden muss als von der Pauschale angenommen, entsteht ein Steuervorteil. Dann muss der betroffene Beamte eine Steuererklärung abgeben. In diesen Fällen lässt sich eine Steuernachzahlung in der Regel nicht vermeiden.

Auf der to-do-Liste: die Steuererklärung.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung für Beamte

Wer nicht von Steuervorteilen als Beamter profitiert, ist zur Abgabe der Steuererklärung in der Regel nicht verpflichtet und kann diese freiwillig einreichen, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Mit der Steuererklärung können viele Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Krankenversicherung oder die Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte in Höhe von 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer (einfache Fahrt).

Weitere absetzbare Kosten:

  • Fahrtkosten zur Arbeit.
  • haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • privat bezahlte Fortbildungen.
  • Umzugskosten.
  • doppelte Haushaltsführung.
  • Spenden.
  • Versicherungen.
  • Fachliteratur.
  • Arbeitsmaterialien.
  • ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer, wie es Lehrer häufig haben.

Als Belohnung für eine freiwillige Steuererklärung wartet oft eine Steuererstattung.

Auch für Beamte gibt es eine Abgabefrist

Falls ein Beamter zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, hat er bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit.

Entspannter sieht die Situation für Beamte aus, die ihre Steuererklärung freiwillig einreichen. Sie können ihr Schreiben sogar bis zu vier Jahre rückwirkend abschicken und von einer Rückerstattung profitieren. Stichtag ist dann jeweils der 31.12. Für das Steuerjahr 2020 haben Bürger, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, zum Beispiel bis zum 31.12.2024 Zeit.

Für Pflichtveranlagte gilt eine strenge Deadline.

Welche abzugsfähigen Kosten können Beamte in der Steuererklärung ansetzen?

Eines vorweg: Beamte nehmen eine Sonderstellung ein, wenn es um die zu entrichtende Lohnsteuer geht. Sämtliche Bezüge müssen versteuert werden und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden selbst übernommen. Hinzu kommt, dass teilweise Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht selbst getragen werden müssen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt. Allerdings ist das nur auf Basis der Grundsicherung möglich. Zusatzleistungen – zum Beispiel eine Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus - werden vom Finanzamt nicht als Sonderausgaben anerkannt. Ist jemand erkrankt, können solche Zusatzleistungen aber als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Beamte erhalten im Ruhestand Versorgungsbezüge, die zu 100 Prozent versteuert werden müssen. Es kann jedoch von einem Freibetrag, dessen Höhe sich nach dem Pensionsbeginn richtet, profitiert werden.