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Die Anleitung zum Ausfüllen Deiner ersten Steuererklärung

Steuererklärung machen: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Herzlich willkommen auf unserer Seite. Unser Anspruch ist es, Dich möglichst schnell und einfach durch Deine Steuererklärung zu bringen. Unser Versprechen an Dich ist, dass Du Dich dabei nicht mit Bürokraten-Deutsch herumplagen musst.

Sollte es doch mal Nachfragen geben, hilft Dir unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hoffentlich weiter. In dieser gehen wir chronologisch auf jeden einzelnen Punkt ein und erläutern diesen etwas genauer.

Solltest Du eine technische Frage zu unserer Online-Lösung haben, kannst Du Dich auch gerne an unseren Kundendienst unter support@steuererklaerung.de wenden. Keine Lust, lange Texte zu lesen? Dann schau Dir einfach unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung im Video an.


Persönliche Daten

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Zunächst einmal fragt unser Tool Deine persönlichen Daten ab. Schließlich muss das Finanzamt Deine Steuererklärung auch zuordnen können. Dabei trägst Du einfach Deine Daten in die vorgesehenen Felder ein. Zu den Pflichtfeldern gehören:

  • Jahr der Steuererklärung
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Finanzamt
  • Religion
  • Familienstand

Keine Sorge - natürlich behandeln wir die Informationen streng vertraulich. Das HTTPS-Protokoll sichert die Übertragung zwischen unserer Internetseite und den Seiten der Finanzämter. Die Daten, die auf unserer Internetseite übermittelt werden, sind deshalb gegen Ausforschung geschützt.

Jahr der Steuererklärung

Hier gibst Du an, für welches Jahr Du Deine Steuererklärung abgeben möchtest. Bis zu 4 Jahre rückwirkend kann diese beim Finanzamt eingereicht werden (Antragsveranlagung). Bist Du jedoch dazu verpflichtet, hast Du bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit.

Finanzamt

Du kannst Dir Dein zuständiges Finanzamt leider nicht aussuchen. Das richtet sich immer nach Deinem Wohnort. Mit unserem Tool wird das Finanzamt anhand der vorgegebenen Postleitzahl ausgewählt und Du brauchst weiter nichts zu erledigen.

Religion

Bei einer Steuererklärung ist es wichtig, seine Konfession/Religionszugehörigkeit anzugeben. Kirchenmitglieder zahlen nämlich Kirchensteuer.

Familienstand

Auch der Familienstand spielt eine Rolle, da das Finanzamt anhand diesem eventuelle Freibeträge berücksichtigt. Verheiratete geben zudem oft eine Zusammenveranlagung ab.


Einkünfte

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Wenn Du Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt hast, musst Du die Angaben Deiner Lohnsteuerbescheinigung in Deine Steuererklärung übertragen. In unserem Tool haben wir die Pflichtfelder markiert, die Du ausfüllen musst.

Steuerklasse

Welche Steuerklasse Du hast, entnimmst Du aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung und trägst diese ins vorgesehene Feld ein. In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen. Dir wird vom zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerklasse zugeordnet. Anhand der Steuerklasse kann der Arbeitgeber beispielsweise die Lohnsteuer berechnen.

Wie Du Dir sicherlich denken kannst, hat nicht jeder Bürger dieselbe Steuerklasse. Welche Du schließlich erhältst, richtet sich vor allem nach Deinem Familienstand.

Weiterführende Informationen findest Du unter Steuerklassen.

Weitere Einkünfte

Zusätzlich zu den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung kannst du unter Punkt 3 “Einkünfte” auch weitere Einnahmen festhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Leistungen wie Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen
  • Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Waisenrente

Ausgaben

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In dieser Kategorie werden in erster Linie berufsbedingte Informationen eingetragen. Hattest Du zum Beispiel Ausgaben für Bewerbungen oder zahlst Du Beiträge für Berufsverbände? Des Weiteren kann in diesem Schritt Gebrauch von Pauschalen gemacht werden, die der Staat Steuerzahlern gewährt.

Pauschbeträge erkennt das zuständige Finanzamt ohne Nachweise an. Mit ihnen wird ein bestimmter Teil der Einnahmen steuerfrei gestellt. Ausgaben, die die Pauschale übersteigen, können anstelle der Pauschale steuerlich geltend gemacht werden.

Internet- und Telefonkosten

Wer sein eigenes Smartphone oder den eigenen Internetanschluss verwendet, um berufliche Angelegenheiten zu klären, kann die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Berufliche Telefongespräche, E-Mails versenden oder Online-Recherche mit der privaten Internetverbindung - das sind alles Gründe, um wenigstens ein paar Euro bei der Steuererklärung einzusparen. In der Regel erlauben es die Finanzämter, einfach pauschal 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten abzusetzen. Dies ist aber nur bis zu einem jährlichen Betrag von 240 Euro möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Pauschale besteht nicht. Alternativ ist ein konkreter Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten möglich.

Gebühren für Kontoführung

Wir empfehlen Dir, die Pauschale von 16 Euro zu nutzen.

Kosten für Steuersoftware

Die Kosten für unser Steuertool sind bereits voreingetragen. Das heißt, dass Du hier nichts weiter einzutragen brauchst, solltest Du keine weiteren Ausgaben haben.


Arbeits-/Studienmittel

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Arbeits- und Studienmittel sind Gegenstände oder Dienste, die zur Ausübung eines Berufes oder für das Studium genutzt werden.

Info: Übersteigen die Anschaffungskosten den Wert von 952,00 Euro brutto, gelten besondere Regeln für die Abschreibung. Unsere Steuer-Lösung berechnet dann den Abschreibungsbetrag für Dich.

Es gibt auch alternativ eine Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110 Euro. Diese Pauschale kann ohne Nachweise genutzt werden. Häufig sind die realen Anschaffungskosten für Arbeitsmittel aber höher.

Du kannst z.B. folgende Dinge absetzen, falls Du sie für den Beruf nutzt:

  • Computer, Laptop, Drucker etc.
  • Smartphone
  • Software für das Studium
  • Fachliteratur
  • Arbeitskleidung, Arbeitsplatzausstattung

Fahrten zur Arbeit

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Das Finanzamt gewährt eine Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Pro Arbeitstag wird die Strecke aber nur ein Mal berücksichtigt – also sozusagen nur der Hinweg zur Arbeit, aber nicht der Rückweg. Um die Pauschale zu nutzen, musst Du in unserem Tool die Entfernung von Deiner Wohnung zur Arbeitsstätte angeben.

Sollten Deine nachweisbaren Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel höher sein als die vom Tool berechneten Pauschalen, berücksichtigt das Finanzamt den höheren Wert.

Wie oft bist Du zur Arbeit gefahren?

Du musst angeben, wie oft Du in der Woche zur Arbeit fährst. Wer fünf Mal die Woche zur Arbeit fährt, trägt dementsprechend eine “5” in das Feld ein. Wer jedoch nur drei oder vier Mal ins Büro fährt, trägt in das Feld auch nur die jeweiligen Arbeitstage ein.

Urlaubs- und Krankheitstage

Urlaubs- und Krankheitstage werden von der Gesamtzahl der Arbeitstage abgezogen.


Weitere Ausgaben

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Hier hast Du die Möglichkeit, weitere Kosten abzusetzen. Wähle einfach aus der Liste aus, was für Dich in Frage kommt. Solltest Du keine weiteren Ausgaben haben, kannst Du diesen Schritt auch überspringen und später jederzeit hierher zurückkehren.

Wählen kannst Du aus den Kategorien

  • Versicherungsbeiträge
  • Kinder
  • Umzug
  • Spenden/Mitgliedsbeiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Fortbildungen
  • Krankheitskosten
  • Arbeitsmittel
  • Behinderung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitszimmer
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Hinterbliebenenbezüge

Kinder

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Der Staat will Familien mit Kindern unterstützen, da es von großem Interesse unserer Gesellschaft ist, dass Menschen Kinder bekommen. Es gibt zahlreiche Förderungsinstrumente, die durch die Abgabe einer Steuererklärung zugänglich sind.

Neben dem Kindergeld können Eltern per Steuererklärung Kinderfreibeträge geltend machen. Sinn und Zweck des Kinderfreibetrages ist die Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Diese Sicherstellung soll gewährleistet werden, indem für Eltern ein Verdienst bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich frei bleibt.

Der gesamte Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten, dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Er steht auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dasselbe gilt, falls der Vater nicht auffindbar ist. Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden.

Für Alleinerziehende gibt es eine weitere Unterstützung: den Entlastungsbetrag. Voraussetzung ist, dass zu dem Haushalt mindestens ein minderjähriges oder ein volljähriges Kind gehört, für das die oder der Alleinerziehende Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhält.


Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Ausgaben für eine Haushaltshilfe können ebenso steuerlich geltend gemacht werden wie Rechnungen für Gartenarbeiten und Pflegeleistungen. Der Maximalbetrag ist auf 4.000 Euro gedeckelt.

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerkosten geltend machen möchte, sollte die Bezahlung nicht in bar vornehmen. Für die Anrechnung dieser Kosten ist nämlich die Kombination aus Rechnung und Überweisungsbeleg notwendig.


Hinterbliebenenbezüge

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Falls Du aufgrund eines Todesfalls eines Angehörigen Hinterbliebenenbezüge erhalten hast, dann kannst Du diese hier geltend machen.


Seminare & Bildungsfahrten

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Damit Du Deine Fortbildung steuerlich geltend machen kannst, muss diese Dir ermöglichen, Deine “berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen”. So steht es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 1. Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss Deine berufliche Qualifikation also fördern.

Allgemein können folgende Kosten von der Steuer abgesetzt werden:

  • Prüfungsgebühren
  • Reisekosten (Hin- und Rückfahrt)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Arbeitsmittel

Eine Höchstgrenze greift dabei nicht.


Arbeitszimmer

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Als Arbeitszimmer wird ein Raum bezeichnet, der ausschließlich für den Job genutzt wird. Der Raum darf nicht privat genutzt werden. Das Zimmer darf auch kein Durchgangszimmer sein. Wichtig ist, dass für die Arbeiten, die im Arbeitszimmer gemacht werden, kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Ein Arbeitszimmer kann auch für Ausbildungszwecke verwendet werden. Das kommt vor allem für Berufstätige in Frage, die nebenbei noch ein Studium absolvieren.

Zu unterscheiden ist zwischen einem Arbeitszimmer, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird und einem Arbeitszimmer, welches sowohl für den Job als auch für eine Ausbildung verwendet wird.

Wird das vom Finanzamt anerkannte Zimmer lediglich für den Beruf genutzt, können pro Jahr 1.250 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.

Sofern auch nebenberufliche Weiterbildungen im Arbeitszimmer stattfinden, was ein Studium ja ist, können größere finanzielle Posten von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Fall werden die Ausgaben nämlich teilweise als Sonderausgaben angegeben.

Welche Posten sind absetzbar?

Zunächst muss anteilig die Nutzfläche des Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Wohnung gesetzt werden. Beträgt die Nutzfläche des Zimmers 20 Prozent der Gesamtwohnfläche, dann können auch nur Betriebsausgaben zu einem Fünftel angegeben werden. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:

  • Reinigungskosten
  • Energie- und Wasserkosten
  • Mietkosten
  • Reparaturkosten
  • Grundsteuer-Gebühren
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfeger

Aufwendungen für Ausstattung des Arbeitszimmers

  • Lampen
  • Teppiche
  • Tapeten
  • Gardinen
  • Möbel für die Arbeit

Falls das Arbeitszimmer sowohl für den Beruf als auch eine Ausbildung genutzt wird, muss der prozentuale Anteil der Nutzung für den Beruf und die Ausbildung erfasst werden. Der berufliche Anteil der Kosten wird bis maximal 1.250 Euro als Werbungskosten abgesetzt. Der Anteil der Kosten für die Ausbildung wird hingegen als Sonderausgaben abgesetzt. Dies gilt für Arbeitszimmer, die nötig sind, weil für die dort ausgeführten Arbeiten kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht.

Es gibt aber auch Berufstätige, die den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit in ihrem Arbeitszimmer haben. Dann sind die Kosten für das Arbeitszimmer nicht auf maximal 1.250 Euro begrenzt. Sie können dann in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.


Berufsbedingter Umzug

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Beruflich bedingte Umzüge können steuerlich geltend gemacht werden. Einige Ausgaben für den Umzug kannst Du nur mit tatsächlichen Belegen für die Kosten geltend machen. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale. Für diese Pauschale benötigst Du keine Nachweise über Ausgaben.

Auch Umzüge in der gleichen Stadt können beruflich bedingt sein, sofern sich dadurch der tägliche Arbeitsweg um mindestens 60 Minuten für den Hin- und Rückweg verkürzt.


Berufliche Fahrten

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Wer aus beruflichen Gründen unterwegs war, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Für Fahrtkosten mit dem privaten Fahrzeug wird entweder ein Pauschalbetrag oder – nachgewiesene – höhere Kosten je gefahrenen Kilometer angegeben. Auch für den Verpflegungsmehraufwand gelten Pauschalen, die je nach Dauer der Abwesenheit gestaffelt sind. Der Arbeitgeber kann alternativ die Verpflegungspauschalen steuerfrei erstatten. Die reinen Übernachtungskosten können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden. Weil es dafür keine Pauschbeträge gibt, müssen dafür aber die Belege gesammelt werden.


Doppelte Haushaltsführung

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Du kannst viele Kosten, die für die doppelte Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Grund für die Zweitwohnung muss eine berufliche Tätigkeit sein.
  • Die Arbeitsstätte ist von der Zweitwohnung schneller zu erreichen als vom Erstwohnsitz.
  • Am Erstwohnsitz wird eine weitere Wohnung unterhalten.
  • Der Erstwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt.
  • Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Erstwohnung findet statt. Die finanzielle Beteiligung muss mindestens 10 Prozent der anfallenden Kosten betragen.

Heimfahrten

Wer unter der Woche am Arbeitsort wohnt und am Wochenende zu Familie und Freundeskreis in die Heimat fährt, kann Werbungskosten geltend machen. Je nach Entfernung kommen zum Beispiel wöchentliche oder zweiwöchentliche Fahrten in Betracht.

Verpflegungsmehraufwand

Die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand kann grundsätzlich nur für den Zeitraum der ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung am Arbeitsort in Deutschland geltend gemacht werden.


Sonstige Versicherungsbeiträge

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Kosten Rürüp-Rentenverträge

Die Vorsorge für eine spätere Rürup-Rente kann steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge für eine Rürup-Rente werden so behandelt wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und sollten in der Steuererklärung angegeben werden. Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt.

Lebensversicherungen

Beiträge zur Risikolebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Kapitallebensversicherungen, die seit 2005 abgeschlossen wurden, können nicht abgesetzt werden. Kapitallebensversicherungen können nur unter engen Bedingungen abgesetzt werden. Sie müssen unter anderem vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sein und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren haben.

Fondsgebundene Rentenversicherungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden, außer sie sind Teil einer kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Anteil mindestens 51 Prozent betragen muss.


Spenden und Mitgliedsbeiträge

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Spenden und Mitgliedsbeiträge können gezahlt werden für:

  • steuerbegünstigte Zwecke
  • anerkannte Hilfsorganisationen
  • gemeinnützige Vereine, zum Beispiel Caritas oder DLRG
  • politische Parteien
  • unabhängige Wählervereinigungen

Wichtig dabei ist, dass Spendenbescheinigungen auf einem dafür vorgeschrieben Formular vorliegen. Bei einer Spende bis zu 200 Euro reicht ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg zusammen mit einem Beleg durch den Zahlungsempfänger.

Bei Spenden zur Linderung der Not in Katastrophenfällen reicht ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.


Gesundheitskosten

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Ausgaben für medizinische Behandlungen und Medikamente, die selbst bezahlt werden müssen, sind außergewöhnliche Belastungen. Sie können von der Steuer abgesetzt werden, wenn die zumutbare Eigenbeteiligung des Steuerzahlers überschritten wird. Leider werden keine Kosten übernommen, die der Prävention dienen. Auch alternative Medizin wird nur unter bestimmten Bedingungen vom Finanzamt anerkannt.

Voraussetzungen dafür sind

  • Der Patient muss ein amtsärztliches Attest vorlegen, das die medizinische Notwendigkeit belegt.
  • Das Attest muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein.

Hinweis: Auch die Fahrtkosten zum Arzt oder Heilpraktiker können als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden.


Behinderung

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Menschen mit einer Behinderung können die Kosten, die ihnen durch die Behinderung entstehen, steuerlich geltend machen. Es existiert auch ein Behinderten-Pauschbetrag.


Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

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Ausgaben für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zählen zu den Sonderausgaben, die Du in Deiner Steuererklärung angeben solltest.


Private Kranken- und Pflegeversicherung

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Auch Ausgaben für eine private Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Gib die Höhe der Beiträge an, die Dir von der Krankenversicherung bescheinigt wurden.


Angaben für das Finanzamt

Im letzten Schritt Deiner Steuererklärung gibst Du noch Deine Kontodaten an, damit das Finanzamt eine Rückerstattung auch entsprechend überweisen kann.

Zusätzlich trägst Du hier Deine Steuer-Identifikationsnummer ein, die Du Deinem letzten Einkommensteuerbescheid oder Deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen kannst. Wer diese auf die Schnelle nicht zur Hand hat, kann auch die Steuernummer des lokal zuständigen Finanzamts angeben.

Es reicht aus, nur entweder die Steuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer anzugeben. Werden beide Nummern gleichzeitig angegeben, könnte das Programm eine Fehlermeldung erzeugen.

Des Weiteren wird in diesem Schritt gleichzeitig das Konto angegeben, von dem wir unsere Gebühr abbuchen.


Zusammenfassung

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Kurz bevor Du Deinen Entwurf einsehen kannst, geben wir Dir noch eine Zusammenfassung an die Hand, in der Du auf mögliche Eingabefehler hingewiesen wirst. Außerdem werden noch alle Deine angesetzten Ausgaben summiert angezeigt.

Zusätzlich solltest Du die Hinweise beachten, die wir Dir in diesem Schritt mitteilen.

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Unter “Weiter zur Bezahlung” kannst Du abschließend die Steuererklärung kaufen, um diese dann an das Finanzamt zu schicken.

Dazu klickst Du einfach auf den grünen großen Button, sofern all Deine Angaben korrekt sind. Nach der Bestätigung des SEPA-Mandats berechnen wir Dir unsere Service-Gebühr. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Jede Abbuchung mittels Lastschrift werden wir Dir im Voraus mittels E-Mail-Benachrichtigung mitteilen. GC re study clever GmbH erscheint auf Deinem Kontoauszug.

Nachdem Du alle Daten angegeben hast, solltest Du Deine Steuererklärung noch einmal überprüfen, indem Du auf “Zusammenfassung” links unten klickst und Dir den Entwurf herunterlädst.

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Wenn alle Angaben stimmen, musst Du den Entwurf bestätigen.

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Im Anschluss kannst Du entscheiden, ob Du Deine Steuererklärung online oder per Post übermitteln willst. Beachte bitte, dass wir die Steuererklärung bei Online-Übermittlung danach nicht mehr für Änderungen freischalten können.

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Bearbeitungszeit Finanzamt

In der Regel dauert die Bearbeitung beim Finanzamt circa drei bis zwölf Wochen. Ist dieser Zeitrahmen bereits überschritten, kann man sich direkt beim Finanzamt erkundigen, aus welchem Grund die Bearbeitung länger dauert.