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Steuer-ID vs. Steuernummer: das ist der Unterschied!

Wenn es darauf ankommt, wissen viele nicht, wo die Steueridentifikationsnummer und Steuernummer zu finden sind. Wir beantworten diese Frage.

Für unterschiedliche Einkunftsarten und Steuerzwecke gibt es in Deutschland verschiedene Nummern. Da kann man ganz schön durcheinandergeraten: Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer, eTIN… Was ist was? Wir klären Dich auf!

Steueridentifikationsnummer

Wenn Du Deine Steuererklärung machst oder beim neuen Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, solltest Du Deine steuerliche Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID oder IdNr.) zur Hand haben. Sie ist Deine persönliche und unveränderliche Identifikationsnummer für alle Steuerzwecke. Jede natürliche Person, die in Deutschland gemeldet (oder hier steuerpflichtig) ist, bekommt automatisch eine eigene, 11-stellige Steuer-ID, die das ganze Leben lang gültig ist. Vergeben wird sie vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) – oft ist das die erste Post, die ein Baby nach der Geburt bekommt. Sie gilt sogar noch 20 Jahre über den Tod hinaus. Deine Steuer-ID ändert sich nie, auch nicht bei Umzug oder Heirat. Diese Angaben und Informationen speichert das BZSt zusammen mit Deiner Identifikationsnummer:

  • Vor- und Nachname
  • frühere Namen
  • gegenwärtige Anschrift
  • akademische Grade
  • Ordensname/Künstlername
  • Geburtstag und -ort
  • Geschlecht
  • zuständige Finanzbehörden
  • Todestag

Die Steueridentifikationsnummer wurde 2007 im Rahmen der eGovernment-Strategie der Bundesregierung eingeführt und soll langfristig die alten Steuernummern der lokalen Finanzämter ersetzen. Mit der Nummer wirst Du eindeutig identifiziert und Deinen steuerlich relevanten Daten zugeordnet. Das soll die Kommunikation zwischen Dir und dem Fiskus vereinfachen - und auch die der Behörden untereinander (z. B. Finanzämter, Familien- und Rentenkasse).

Die IdNr. soll auch Steuerumgehung erschweren. So kann zum Beispiel bei Freistellungsaufträgen schneller festgestellt werden, ob Du den Sparer-Pauschbetrag überschreitest und Deine Kapitalerträge versteuern musst. Ebenso soll verhindert werden, dass Kindergeld fälschlicherweise doppelt ausgezahlt wird. Aber auch Sozialleistungsträger wie Arbeitsagenturen und Krankenkassen sind verpflichtet, den Finanzbehörden steuerlich wichtige Daten mithilfe Deiner ID zu übermitteln.

Du brauchst Deine Steuer-Identifikationsnummer für

  • den Schriftverkehr mit dem Finanzamt (Anträge, Mitteilungen und Steuererklärungen)
  • Deinen Arbeitgeber: Er benötigt Deine ID-Nummer, um die Lohnsteuer abzuführen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung musst Du sie in der Regel nicht angeben, da Minijobs meist pauschal besteuert werden und Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) dann keine Rolle spielen.
  • die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse (seit 2016)
  • die Kontoeröffnung bei Banken und Sparkassen (seit 2018) sowie für Freistellungsaufträge (seit 2011)
  • Rentenversicherungsträger: Sie müssen Deine Rentenbezüge der Finanzverwaltung übermitteln und nutzen dafür Deine ID-Nr. So soll festgestellt werden, ob Du den Grundfreibetrag übersteigst und Teile Deiner Rente versteuern musst.
  • Deinen BAföG-Antrag: Studierendenwerke benötigen die Nummer, um relevante Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln. So wird beispielsweise gespeichert, in welchem Umfang ein Student ab 2016 eine Förderung zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Alterssicherung erhalten hat. Auch Deine Freistellungsaufträge für Kapitalerträge werden überprüft, um etwaiges Vermögen abzuschätzen.
  • den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung: Du musst in der Steuererklärung die Steuer-Identifikationsnummer der unterstützten Person angeben.

Dein Arbeitgeber verwendet Deine Steuer-Identifikationsnummer auch zur Übermittlung Deiner Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Alternativ kann er dafür auch die eTIN benutzen. Die eTIN findest Du auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung – sie wird allerdings bis 2022 vollständig von der Steuer-ID abgelöst.

Unterschied zwischen Steuernummer und Steueridentifikationsnummer

Steuernummer

Die Steuernummer soll von der Steuer-Identifikationsnummer abgelöst werden, wird aber zurzeit noch parallel verwendet. Sie wird Dir vom jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt zugeteilt. Anhand der Steuernummer kann es Deine Einkommensteuererklärung schnell identifizieren und entsprechend zuordnen. Wenn Du sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig bist, bekommst du für jede Einkunftsart eine eigene Nummer. Selbstständige und Freiberufler müssen ihre sie auf ihren Rechnungen ausweisen - das gilt auch für Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Alternativ können Selbstständige und Unternehmer auch ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf ihren Rechnungen angeben. Diese wird notwendig, wenn sie ihre Waren oder Dienstleistungen EU-weit anbieten. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auf Antrag vom BZSt vergeben.

Der Aufbau der Steuernummer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Im Zuge der Einführung des ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung wird sie nach einem bundeseinheitlichen Schema aufgebaut und umfasst 13 Ziffern, einschließlich persönlicher Unterscheidungsnummer und einstelliger Prüfziffer am Ende.

Mit einem Umzug ändert sich oft das zuständige Finanzamt. Wenn Du umziehst, teilt Dir das neue lokale Amt deshalb eine neue Steuernummer zu, während Deine Steueridentifikationsnummer immer dieselbe bleibt. Falls Du bislang noch keine Steuernummer hast, erhältst Du sie im Rahmen Deiner ersten Steuererklärung. Wenn Du heiratest und Du und Dein Partner die Zusammenveranlagung wählt, bekommt ihr eine gemeinsame Nummer.

Mehr zum Aufbau der Steuernummer, wann sie sich ändert und wie und wo Du sie beantragen kannst, findest Du in diesem Artikel.

Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer?

Hast Du das Schreiben vom BZSt verloren? Deine Steuer-ID steht auch auf Deiner Gehaltsabrechnung, Deiner Lohnsteuerbescheinigung oder auf Deinem letzten Einkommensteuerbescheid.

Du kannst das BZSt aber auch um erneute Mitteilung bitten. Dafür füllst Du einfach dieses Formular aus. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu vier Wochen - in Einzelfällen kann die Auskunft auch länger dauern.

Steuerliche Identifikationsnummer als neue Bürgernummer

Aktuell haben Bundestag und Bundesrat das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Demnach kann Deine Steuer-Identifikationsnummer zu Deiner Bürger-Identifikationsnummer werden – wenn Du dem zustimmst. Die Bürger-Identifikationsnummer ist dann Dein digitaler Fingerabdruck, anhand dessen Du Dich Behörden gegenüber identifizierst. Etwa 50 Behörden-Datenbanken (u.a. Krankenkasse, Melde-, Führerschein- und Waffenregister) haben mit Deiner Zustimmung Zugriff auf Deine personenbezogenen Informationen und können sie auch untereinander austauschen. Deine Daten musst Du dann nicht bei jeder Behörde erneut vorlegen. Auch Verwaltungsvorgänge sollen dadurch vermehrt digital abgewickelt werden können. Als zentrale Verwaltungsbehörde für Deine Bürgernummer soll das Bundesverwaltungsamt dienen. Es kann dann Deine persönlichen Daten, die beim BZSt gespeichert sind, abrufen und an andere öffentliche Stellen übermitteln.

Opposition, Datenschutzbeauftragte und ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages halten die Umwandlung der Steuer-ID zur Bürger-ID allerdings für verfassungsrechtlich hochbedenklich. Zu unsicher seien mögliche Zweckentfremdung, Datenmissbrauch und die Frage der technischen Schutzvorkehrungen. Anhand Deiner Bürger-ID könnte nämlich ein umfassendes Persönlichkeitsprofil von Dir erstellt werden, auf das der Staat Zugriff hat. Das ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht zulässig, denn es widerspricht Deinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die große Koalition hatte bei der Einführung der Steuer-ID versprochen, diese nur zur steuerlichen Erfassung und eben nicht als übergreifendes und einheitliches Personenkennzeichen zu nutzen. Möglich wäre also, dass das Bundesverfassungsgericht das Registermodernisierungsgesetz in dieser Form noch kippt. Eine Alternative wäre das Modell Österreich: Dort werden zur Identifizierung der gemeldeten Bürger jeweils bereichsspezifische Personenkennzahlen für Verwaltungsvorgänge genutzt. Das erschwert die zentrale Zusammenführung der Bürgerdaten und somit möglichen Missbrauch.