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Mit dem Sparerpauschbetrag Steuern sparen

Seit 2018 können 801 Euro steuerfrei behalten werden.

Du hast Kapital und erzielst damit Erträge? Dann ist dir sicherlich auch schon mal aufgefallen, dass am Ende des Monats ein gewisser Betrag von deinem Konto abgebucht wird. Das ist in der Regel nicht viel, aber zu verschenken hat man eigentlich nichts.

Doch eins nach dem anderen. Bei Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinne aus Geldanlagen. Dazu gehören in erster Linie Wertzuwächse bei Veräußerungen von Aktien, Erträge aus Fonds oder Zertifikaten, Girokonten- und Sparbuchzinsen sowie Dividenden.

Und eben auf diese Erträge wird seit 2009 die sogenannte Abgeltungsteuer fällig. Dabei handelt es sich um eine Quellensteuer, welche wiederum als Erhebungsform der Einkommensteuer fungiert. Das bedeutet, dass wir Monat für Monat Steuern zahlen, woegegen wir nichts unternehmen können. Oder etwa doch?

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Kurz zur Abgeltungsteuer

Grundsätzlich müssen Sparer auf ihre Kapitalerträge Steuern zahlen. Die Abgeltungsteuer beträgt derzeit 25 Prozent. Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag.

Da es sich, wie bereits erwähnt, um eine Quellensteuer handelt, überweisen Banken die Steuer direkt ans zuständige Finanzamt. Das heißt, dass der Sparer nicht aktiv werden muss. Wer also zum Beispiel ein Sparbuch bei einer Bank eingerichtet hat, erhält jährlich eine Übersicht über die Geldeingänge und die verbuchten Zinsen. Fällt auf die Zinsen Abgeltungsteuer an, dann transferiert die Bank 25 Prozent der Erträge direkt ans Finanzamt.

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Mit dem Sparerpauschbetrag Steuern sparen

Beim Sparerpauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag bei der Einkommensteuer. Für Singles liegt dieser bei 801 Euro, Eheleute profitieren von 1.602 Euro. Die Pauschbeträge sind steuerfrei.

Jeder Privatanleger kann davon profitieren. Bis zum Grenzbetrag werden also keine Steuern, in diesem Fall also die Abgeltungsteuer, fällig. Einzige Voraussetzung ist, dass der Sparerpauschbetrag mit einem Freistellungsauftrag beantragt wird.

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Der Freistellungsauftrag

Es reicht aus, einer Bank für sämtliche Konten und Depots einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Wer über mehrere Konten verfügt, kann den Betrag von 801 Euro auch aufteilen. Diese Teilbeträge müssen mit dem Freistellungsauftrag den jeweiligen Banken mitgeteilt werden. Es kann sich also lohnen, seine Freibeträge mit Sorgfalt zu wählen.

Was muss ich beachten?

  • Steueridentifikationsnummer muss angegeben werden
  • Freistellungsaufträge gelten immer für ein Kalenderjahr
  • sie können immer nur zum 31.12. gekündigt werden
  • können auch unbefristet erteilt werden
  • Freistellungsaufträge können jederzeit geändert werden
  • Ehepartner können gemeinsamen oder getrennten Freibetrag nutzen

Hinweis: Freistellungsaufträge können in der Regel direkt auf der Homepage des Bankinstituts oder der Sparkasse heruntergeladen bzw. online ausgefüllt werden.

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Falls ich zu viel gezahlt haben sollte

Nicht jeder weiß, dass mit dem Sparerpauschbetrag bares Geld gespart werden kann. Dass man unter Umständen aber viele Euro verliert, zeigt folgendes Beispiel:

  • 1.500 Euro Ertrag aus Dividenden und Zinsen
  • ohne Freistellungsauftrag 25 Prozent auf gesamten Betrag
  • 375 Euro Abgeltungsteuer werden einbehalten
  • mit Freistellungsauftrag wird zunächst Sparerpauschbetrag gewährt
  • nachdem 801 Euro abgezogen wurden, bleiben noch 699 Euro übrig
  • 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Restbetrag
  • 174,75 Euro Steuern werden einbehalten

Rückwirkend kann der Sparerpauschbetrag nicht gewährt werden. Allerdings können zu viel gezahlte Steuern mit der Einkommensteuererklärung wieder zurückgeholt werden.

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