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Wissenswertes zum Lohnsteuerjahresausgleich

Zum Ende des Jahres gibt es vielleicht eine Nachzahlung. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Einige Arbeitnehmer kennen das Phänomen vielleicht. 11 Monate nacheinander verändert sich die Gehaltsabrechnung in keinster Weise. Außer es gibt mal Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Sonderzahlungen.

Dann kommt eines Tages die Abrechnung für Dezember. Und schwuppdiwupp hast du mehr Einkommen erzielt, als du eigentlich eingeplant hast. So eine Überraschung kann es doch ruhig öfter mal geben.

Doch woran liegt das eigentlicht? Dabei handelt es sich nicht um eine Gehaltserhöhung, vielmehr gab es vermutlich einen Lohnsteuerjahresausgleich.

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Lohnsteuerjahresausgleich

Viele denken dabei an die Steuererklärung, womit sie allerdings falsch liegen, denn die Einkommensteuererklärung wird von Arbeitnehmern erstellt, wohingegen der Lohnsteuerjahresausgleich einzig vom Arbeitgeber durchgeführt werden kann.

Dabei wird geprüft, ob ein steuerpflichtiger Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer abgeführt hat. Sollte das der Fall sein, dann werden ihm diese bereits geleisteten Steuern zurückerstattet. Das ist dann auch der Grund dafür, dass das Gehalt im Monat Dezember höher ausfallen kann. Davon Kenntnis nimmt der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Hinweis auf der Abrechnung.

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Pflichten des Arbeitgebers

Nicht immer müssen Chefs einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Sollte der Betrieb jedoch am 31. Dezember eines jeden Jahres mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen, ist er dazu verpflichtet. Wenn weniger angestellt sind, ist der Arbeitgeber lediglich dazu berechtigt, eine Pflicht besteht jedoch nicht.

Unabhängig davon hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Lohnsteuerjahresausgleich bei seinem Vorgesetzten zu beantragen. Damit das vonstatten gehen kann, müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt worden sein:

  • Arbeitnehmer muss das gesamte Kalenderjahr im Betrieb angestellt gewesen sein
  • Arbeitnehmer muss uneingeschränkt lohnsteuerpflichtig gewesen sein
  • es dürfen keine Ausschlussbestände nach dem EStG vorliegen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld)

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Wozu dann noch eine Steuererklärung abgeben?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einem Lohnsteuerjahresausgleich nicht gleichzeitig um eine Einkommensteuererklärung. Im Prinzip wird mit beiden Vorgängen aber dasselbe Ziel verfolgt: Zu viel gezahlte Steuern sollen zurückerstattet werden.

Die im Laufe eines Kalenderjahres abgeführten Steuern (diese können von Monat zu Monat unterschiedlich hoch ausgefallen sein) werden mit einen Lohnsteuerjahresausgleich angeglichen. Das kann zur Folge haben, dass eine extra angefertige Steuererklärung anschließend überflüssig ist, denn letztlich würde mit dieser dasselbe erreicht werden.

Davon abgesehen, lohnt es sich trotzdem in den meisten Fällen, zusätzlich eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, da dem Steuerzahler viele Pauschbeträge gewährt werden und oftmals viele Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Das wiederum hängt natürlich von den individuellen Lebensumständen ab.