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Die Kirchensteuer in der Steuererklärung

Wie hoch ist die Kirchensteuer, wann wird sie erhoben und wie kannst Du sie steuerlich absetzen? Wir erklären es Dir!

In Deutschland finanzieren sich die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zum großen Teil über die Kirchensteuer. Jedes Bundesland hat eigene Kirchensteuergesetze, die die Einzelheiten zur Erhebung dieser Steuer regelt. Die Steuer selbst wird von den Finanzämtern eingezogen und gegen eine Verwaltungsgebühr von etwa 3 % an die Kirchen weitergeleitet. Kirchensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören.

Die Kirchensteuer ist (so wie der Solidaritätszuschlag) eine sogenannte Annex- oder Zuschlagsteuer, also eine Abgabe, die sich nach der Höhe einer anderen Steuer richtet. Bemessungsgrundlage ist nämlich Deine festgesetzte Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer.

Was viele nicht wissen: Du kannst Deine gezahlte Kirchensteuer in voller Höhe in Deiner Steuererklärung ansetzen. Was Du noch zum Thema Kirchensteuer wissen musst, erfährst Du in diesem Artikel.

Hände im Kreis formen eine Glaubensgemeinschaft.

Staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften

Eine Religionsgemeinschaft darf dann eine Steuer erheben, wenn sie eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ist. Diesen Status erlangt sie, wenn sie das Grundgesetz achtet und ihre Mitgliederzahl erkennen lässt, dass sie auf Dauer angelegt ist. Mit diesem Status gehen noch weitere steuerliche Begünstigungen einher, z.B. die Befreiung von der Grundsteuer und die Möglichkeit, Spenden für Kirchengemeinschaften steuerlich abzusetzen.

Für diese Religionsgemeinschaften zieht das Finanzamt die Steuer ein:

  • Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche
  • Evangelische Kirche (die evangelischen Landeskirchen und die Evangelisch-Lutherische Kirche)
  • Alt-Katholische Kirche in Deutschland
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten
  • Jüdische Kultusgemeinden

Diese Religionsgemeinschaften ziehen die Steuer selbst ein:

  • Französische Kirche zu Berlin
  • Dänische Seemannskirche in Hamburg
  • Mennoniten-Gemeinde zu Hamburg-Altona
  • Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg

Übrigens: Es gibt noch einige weitere Gemeinden, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind und Steuern erheben könnten – es aber nicht tun. Dazu gehören die orthodoxen Kirchen (wie die griechisch-orthodoxe) und die evangelischen Freikirchen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer und wie wird sie berechnet?

Auf Deiner monatlichen Gehaltsabrechnung findest Du auch den Posten Kirchensteuer. Dein Arbeitgeber führt sie direkt ans Finanzamt ab, wenn auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte das entsprechende Merkmal steht, zum Beispiel „ev“ für evangelisch und „rk“ für römisch-katholisch – die beiden größten staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Deutschland. Die Abgabe berechnet Dein Arbeitgeber anhand der Höhe Deiner Lohnsteuer abzüglich eventueller Kinderfreibeträge.

Wie hoch die Steuer ausfällt, die Du als Kirchenmitglied zahlst, richtet sich also in erster Linie nach Deinem Einkommen. Der Kirchensteuersatz selbst hängt von Deinem Wohnort ab: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 Prozent Deiner Einkommensteuer, in allen anderen Bundesländern beträgt er 9 Prozent.

In wenigen Regionen erheben Kirchen auch Steuern auf den Grundbesitz ihrer Mitglieder, die sogenannte Kirchengrundsteuer (etwa 10 % des Grundsteuermessbetrags). Das ist z.B. in den Bistümern Limburg und Speyer in Rheinland-Pfalz der Fall sowie in Teilen Hessens.

Wenn Du Kapitaleinkünfte hast, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, zahlst Du als Kirchenmitglied auch Steuern auf die Abgeltungssteuer, und zwar je nach Wohnsitz 8 oder 9 Prozent. Allerdings verringert sich in dem Fall automatisch die Abgeltungssteuer, weshalb Du die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte nicht nochmal gesondert steuerlich absetzen kannst.

Übrigens: Auch auf Abfindungen musst Du Kirchensteuer zahlen. Du kannst aber bei Deiner Diözese oder Landeskirche formlos einen Teilerlass beantragen. Die Kirche ist zwar nicht dazu verpflichtet, erlässt jedoch oft die Hälfte der Steuern. Für Deinen Antrag brauchst Du den Steuerbescheid und die Gehaltsabrechnung, aus denen die Höhe der Abfindung hervorgeht.

Im Rahmen Deiner Steuererklärung berechnet Dein zuständiges Finanzamt nun Dein zu versteuerndes Einkommen und setzt die Einkommensteuer fest, die darauf anfällt. Anhand dieser Einkommensteuer wird die fällige Kirchensteuer berechnet und mit Deiner monatlichen Vorauszahlung verrechnet.

Wie gebe ich die Kirchensteuer in meiner Steuererklärung an?

Deine gezahlte Kirchensteuer und das allgemeine und besondere Kirchgeld (mehr dazu unten) kannst Du in voller Höhe in Deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen und Steuern sparen! Auch vorausbezahlte oder nachbezahlte Kirchensteuer kannst Du angeben. Sie wird dann von Deinen Einkünften abgezogen. Dadurch verringert sich Deine Einkommensteuer und die darauf festgesetzte Kirchensteuer.

Wenn Deine Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts Steuern erheben könnte, es aber nicht tut und Du sie freiwillig unterstützt, kannst Du kannst Du die Zahlungen in Höhe des üblichen Kirchensteuersatzes von 8 oder 9 Prozent steuerlich absetzen.

Wenn Du Geld an Kirchengemeinden gespendet hast, kannst Du das ebenso in der Anlage Sonderausgaben geltend machen.

Kappungsgrenze bei hohem Einkommen

Bei geringem Einkommen, das den jährlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet (2021: 9.744 Euro), zahlst Du keine Einkommensteuer - also auch keine Kirchensteuer.

Bei hohem Einkommen gilt: Je höher Dein Einkommen, desto höher ist Deine festgesetzte Einkommensteuer und entsprechend auch die Kirchensteuer. Es gibt bei sehr hohen Einkommen aber die Möglichkeit, sie zu kappen (außer in Bayern). Das bedeutet: Die Kirchensteuer wird dann nicht mehr von Deiner Einkommensteuer, sondern auf der Basis Deines zu versteuernden Einkommens berechnet. Der Steuersatz beträgt dann je nach Bundesland nur noch zwischen 2,75 % und 4 %. Voraussetzung ist, dass Dein Einkommen über der sogenannten Kappungsschwelle liegt – die Höhe der Kappungsgrenze ist in den Landeskirchensteuergesetzen geregelt.

In den meisten Bundesländern nehmen die Finanzämter automatisch eine Günstigerprüfung für Dich vor und wenden die für Dich günstigste Besteuerung an. In manchen Ländern musst Du die Kappung allerdings beantragen, so auch in Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Allgemeines Kirchgeld

In manchen Gemeinden wird unabhängig von gezahlter Kirchensteuer das sogenannte allgemeine Kirchgeld erhoben. Das ist eine - meist einkommensabhängige - Ortskirchensteuer, die für volljährige Kirchenmitglieder mit Mindesteinkünften anfällt. Falls Deine Kirchengemeinde das allgemeine Kirchgeld erhebt, bekommst Du einmal im Jahr eine Zahlungserinnerung. Die Höhe des Kirchgelds variiert von 0 bis 120 Euro. Die Ortskirchensteuer wird von der örtlichen Kirchengemeinde selbst erhoben und dient der zusätzlichen Finanzierung kirchlicher Arbeit direkt vor Ort. Das Kirchgeld ist ein offizieller Teil der Kirchensteuer, deshalb kannst Du es auch in voller Höhe als Sonderausgabe absetzen.

Die Ortskirchensteuer wird z.B. von der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, den evangelischen Kirchen im Rheinland und in der Pfalz und von der römisch-katholischen Diözese in Limburg (Rheinland-Pfalz) erhoben.

Das besondere Kirchgeld

Wenn Ehepartner, die sich zusammen veranlagen lassen, verschiedene Konfessionen haben (konfessionsverschieden Ehe), wird die berechnete Einkommensteuer halbiert und die darauf anfallende Kirchensteuer je zur Hälfte auf beide Kirchen verteilt – auch, wenn einer der Ehepartner keine oder geringe Einkünfte hat.

Glaubensverschiedene Ehe bedeutet, dass einer der Ehepartner konfessionslos ist oder Mitglied einer Kirche, die keine Steuern erhebt. Wenn der kirchensteuerpflichtige Ehepartner nun aber keine oder geringe Einkünfte hat und demnach eigentlich keine Kirchensteuer zahlen müsste, wird stattdessen das „besondere Kirchgeld“ fällig.

Obwohl das besondere Kirchgeld bundeseinheitlich eingeführt wurde, wird es nicht einheitlich erhoben. Bemessungsgrundlage ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen abzüglich möglicher Kinderfreibeträge. Das Kirchgeld beträgt etwa ein Drittel des Kirchensteuersatzes. Wenn Euer gemeinsames Einkommen unter 30.000 Euro liegt, entfällt das besondere Kirchgeld. Diese Form der Kirchensteuer steht in der Kritik, weil dadurch indirekt auch die Ehepartner, die nicht kirchensteuerpflichtig sind, Kirchensteuer zahlen. Mehr zum besonderen Kirchengeld erfährst Du in diesem Artikel.

Vermeiden könnt Ihr das besondere Kirchgeld also, indem Ihr die Einzelveranlagung wählt – wobei Euch dann die Ersparnisse durch das Ehegattensplitting entgehen. Oder der kirchensteuerpflichtige Ehepartner tritt aus der Kirche aus.

Kirchenaustritt

Wenn Du Dich dafür entscheidest, aus der Kirche auszutreten, wendest Du Dich entweder ans Standesamt oder ans Amtsgericht – je nachdem, wer für den Kirchenaustritt in Deiner Kommune zuständig ist. Du benötigst dafür Deinen Personalausweis oder Reisepass und unterschreibst vor Ort das Austritts-Formular. Anschließend erhältst Du eine Bestätigung. Je nach Bundesland endet Deine Kirchensteuerpflicht im Folgemonat oder einen Monat später. In den meisten Bundesländern wird für den Austritt eine Gebühr fällig, beispielsweise 12 Euro in Mecklenburg-Vorpommern oder 30 Euro in Sachsen-Anhalt.

Wichtig: Bewahre die Bestätigung über Deinen Kirchenaustritt lebenslang und gut auf! Denn noch Jahrzehnte nach Deinem Austritt kann das Finanzamt Dich auffordern, Kirchensteuer nachzuzahlen – und die Beweislast über Deinen Kirchenaustritt liegt allein bei Dir.

Hast Du auch Kirchensteuer gezahlt? Mache sie jetzt in Deiner Steuererklärung geltend!