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Insolvenzgeld: Was ist das und wie wird es versteuert?

Droht einer Firma der Bankrott, gibt es nicht selten Insolvenzgeld.

Es gibt Unternehmen, von denen der Name so präsent ist wie der Name der besten Freundin. Für uns ist es das Normalste der Welt, wenn ein Limo-Hersteller im TV für sein Produkt wirbt oder eine der größten Airlines die neue Business Class anpreist.

Doch so sehr einige Firmen bis zu einem gewissen Maß regelrecht zu unserem Lebensalltag gehören, so überraschender ist es, wenn diese von jetzt auf gleich Insolvenz anmelden. Noch heute sitzt zum Beispiel der Konkurs von Air Berlin einigen tief in den Knochen.

Das Traurige ist aber nicht, dass ein Unternehmen nicht mehr als solches existiert, sondern dass die Mitarbeiter plötzlich vor dem Nichts stehen. Ihre einzige Hoffnung in dieser Zeit ist das sogenannte Insolvenzgeld, das in solchen Notsituationen ausgezahlt wird. Was das ist und wie es steuerlich gehandhabt wird, ist Thema dieses Beitrags.

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Was ist Insolvenzgeld?

Meldet eine Firma Insolvenz an und kann seine Mitarbeiter nicht mehr oder nur noch zu einem Teil bezahlen, springt gegebenenfalls die Agentur für Arbeit ein. Dann erhält die betroffene Person Insolvenzgeld und auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden übernommen.

Bis zu drei Monate wird das Geld ausgezahlt. Doch nicht jeder hat überhaupt Anspruch auf die staatliche Unterstützung. Es ist also dringend anzuraten, sofort nach Erhalt der Information zur Agentur für Arbeit zu gehen.

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Insolvenzgeld in der Steuererklärung

Insolvenzgeld ist prinzipiell steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass man die Unterstützung erhalten kann, ohne dass das irgendwelche Auswirkungen hat. In diesem Zusammenhang spielt nämlich der sogenannte Progressionsvorbehalt eine große Rolle.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass Einnahmen wie Insolvenz- oder Elterngeld zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, ohne selbst versteuert zu werden. Ausgleichzahlungen werden vom Finanzamt zu den regulären Einkünften addiert. Diese Einnahmen stellen dann die Berechnungsgrundlage der Steuerschuld dar. Aufgrund des Progressionsvorbehalts fallen höhere Steuern an, da die Gesamteinnahmen in den nächsten Stufentarif fallen.

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Abgabepflicht der Steuererklärung bei Insolvenzgeld

Wer für eine bestimmte Zeit Insolvenzgeld erhalten hat, ist automatisch dazu verpflichtet, im darauffolgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Darüber hinaus sind ebenso Menschen zur Abgabe verpflichtet, wenn:

  • Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat (keine Abgabepflicht, wenn erzielter Arbeitslohn nicht 10.800€ pro Kalenderjahr übersteigt und keine zusätzlichen Einnahmen verzeichnet wurden)
  • Leistungen erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410€ betragen
  • bei getrennt lebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird
  • mehrere Einkünfte von mehreren Arbeitgebern eingenommen wurden
  • Abfindung mit Fünftelungsmethode gezahlt wurde
  • abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden
  • Urlaubsvergütung aus Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten wurde
  • Eheleute IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben
  • Ehe des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraums durch Tod oder Scheidung aufeglöst wurde
  • Mindestvorsorgepauschale höher ist als Vorsorgeaufwendungen
  • Nebeneinkünfte über 410€ liegen