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Gründungszuschuss: Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?

Gründer können sich vom Staat finanziell unterstützen lassen.

Viele Menschen fragen sich irgendwann in ihrem Leben mindestens ein Mal, ob sie jeden Tag für den Geldbeutel ihres Vorgesetzten schuften oder ob sie nicht doch lieber in die Selbstständigkeiten wollen. Meistens wird die Entscheidung vor sich hergeschoben und ehe man sich versieht, ist es zu spät.

Dabei kann sich eine Existenzgründung auf lange Sicht auszahlen. Zwar sind die anfänglichen Investitionskosten oft sehr hoch, doch der Aufwand kann sich lohnen, wenn man bereit ist, ein gewisses Risiko einzugehen. Allerdings hat nicht jeder ein Puffer auf dem Konto, mit dem der berufliche Neuanfang gemeistert werden kann.

Vor allem Arbeitslose können vom sogenannten Gründungszuschuss profitieren, der es einem ermöglichen soll, wieder zurück ins Berufsleben zu finden. Wie hoch dieser ausfällt, was es dabei zu beachten gibt und welche Auswirkungen der Gründungszuschuss auf die Steuererklärung hat, erfährst du hier.

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Was ist ein Gründungszuschuss?

Arbeitslose können bei der Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Personen in Anspruch nehmen können, wenn sie planen, eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.

Ziel des Gründungszuschusses ist, den Lebensunterhalt des Empfängers zu gewährleisten und gleichzeitig auch die soziale Absicherung zu garantieren. Zusätzlich zu dieser Absicherung gewährleistet der Staat noch finanzielle Mittel, mit denen das Geschäftsmodell tragfähig bleiben kann.

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Gründungszuschuss: Wer hat Anspruch?

Im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung durch die Bundesagentur der Arbeit handelt es sich beim Gründungszuschuss in erster Linie um eine Ermessensleistung. Einen rechtlichen Anspruch auf die staatliche finanzielle Unterstützung hat nicht jeder.

Voraussetzungen

  • bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit muss Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden haben
  • Restdauer des Arbeitslosengelds muss bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage betragen
  • wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden ist verpflichtend
  • Nachweise über Qualifikation für neue Tätigkeitkeit müssen vorgelegt werden

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Gründzungszuschuss: Höhe und Förderungsdauer

  • 6 Monate lang wird Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengelds I gezahlt, hinzu kommen 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung
  • anschließend werden 9 Monate lang 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt, wenn Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann
  • scheitert die Existenzgründung, kann erst 24 Monate später erneut ein Antrag gestellt werden

Gründzungszuschuss: Wie sieht der Ablauf aus?

  • Beantragung von Arbeitslosengeld I
  • Bewilligungsbescheid gibt Auskunft über Höhe des Gründzungszuschusses
  • bei Nichtbeachtung bestimmter Meldefristen drohen Sperrzeiten
  • im Bewilligungsbescheid steht, bis wann Gründungszuschuss beantragt werden muss
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II können Antrag auf Einstiegsgeld stellen

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Gründungszuschuss erhalten: Welche Auswirkungen hat das auf die Steuererklärung?

Generell wird der Gründungszuschuss steuerfrei ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Einnahmen keine Auswirkungen auf eventuell zu entrichtende Steuern haben. Demzufolge muss der Gründungszuschuss auch nicht in der Steuererklärung deklariert werden. Des Weiteren findet in diesem Zusammenhang auch kein Progressionsvorbehalt statt - eine Steuernachzahlung ist folglich im Rahmen des Gründungszuschusses nicht zu befürchten.

Hinweis: Möchte sich ein Existenzgründer hingegen als freiwilliges Mitglied der Sozialversicherung absichern, spiet der Gründungszuschuss eine entscheidende Rolle, wenn es um die Bemessung der Beitragslast geht.