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Steuerrecht: Was hat es eigentlich mit der Fälligkeitssteuer auf sich?

Fälligkeitssteuer bedeutet, dass wir blechen müssen.

Ein neuer 4K-Flachbildfernseher, ein neuer Mantel aus reiner Wolle, ein neues Cabriolet und zu guter Letzt noch ein Urlaub auf die Malediven - das alles muss erstmal finanziert werden. Aber dafür gibt es ja Kredite und Überziehungsrahmen, die wir dann über einen längeren Zeitraum wieder ausgleichen müssen.

Ganz so einfach macht es uns das Finanzamt hingegen nicht. Findet man in jedem Geschäft und im Internet noch so tolle 0-Prozent-Finanzierungen über mehrere Jahre hinweg, möchte der Fiskus seinen Anteil stets pünktlich haben, ansonsten drohen im schlimmsten Fall sogar Versäumniszuschläge.

Es kann also hilfreich sein, mal etwas von der sogenannten Fälligkeitssteuer gehört zu haben. Denn diese findet häufiger Anwendung, als wir vermutlich denken würden. Was es mit der Fälligkeitssteuer auf sich hat und was dabei zu beachten ist, ist Thema dieses Beitrags.

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Was ist eine Fälligkeitssteuer?

Fälligkeitssteuern sind Steuern, die kraft Gesetzes fällig werden und bei denen eine Veranlagung üblicherweise nicht stattfindet. Die Fälligkeitssteuer wird immer ohne Aufforderung entrichtet. Für diese Steuerart gibt es also vorab keine Benachrichtigung vonseiten des Finanzamtes. Eine Finanzbehörde kann aufgrund der rechtlichen Grundlage eine Geldleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt einfordern.

Zu den gängigsten Fälligkeitssteuern gehören

  • Kapitalertragsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer

Üblich ist die Zahlung der Fälligkeitssteuer meistens bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Meldezeitraums. Bei der Lohnsteuer geschieht dies beispielsweise ohne Berücksichtigung der Steueranmeldung oder der Steuerfestsetzung.

Übrigens: Wird die Steuer nicht rechtzeitig entrichtet, werden Säumniszuschläge erhoben.

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Fälligkeitssteuer - Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer und fungiert als Erhebungsform der Einkommensteuer. Da es sich hierbei um eine Quellensteuer handelt, wird der Ertrag direkt von der auszahlenden Instanz (Bank, Versicherung etc.) für den Adressaten einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde weitergeleitet.

Übrigens: Trotzdem müssen Erträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, in der Steuererklärung angegeben werden. Somit sind sie nicht zwangsläufig steuerfrei.

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Fälligkeitssteuer - Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, mit der der private und öffentliche Warenhandel belastet wird. Dabei wird keine Rücksicht auf individuelle Einkommen genommen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für jeden gleich hoch ist.

Allgemein gilt in Deutschland ein Steuersatz von 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beträgt derzeit 7 Prozent. In der Land- und Forstwirtschaft werden Steuersätze von 5,5 Prozent und 10,7 Prozent erhoben.

7 Prozent Umsatzsteuer werden auf Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbstätigkeiten von sämtlichen Lebensmitteln erhoben. Der Steuersatz gilt nicht für Getränke und Gastronomie-Umsätze. Des Weiteren wird der ermäßigte Steuersatz auf Leistungen im Personennahverkehr und auf Umsätze mit Büchern Kunstgegenständen erhoben.

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Fälligkeitssteuer - Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um eine Steuer. Vielmehr ist es eine spezielle Form der Steuerabführung. Arbeitnehmer leisten mit der Einkommensteuer eine monatliche Vorauszahlung.

Arbeitnehmer führen einen gewissen Prozentsatz des Gehalts ans Finanzamt ab. Besser gesagt übernimmt diese Aufgabe der Arbeitgeber, der sich wiederum dazu verpflichtet, die Lohnsteuer in korrekter Höhe zu überweisen.

Übrigens: Arbeitgeber sind für eine fristgerechte Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt zuständig.