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Entgeldumwandlung: Was bedeutet das? ▶ Wir erklären's Dir

Und was das Alter damit zu tun hat.

Obwohl man schon ein paar Jahre, wenn nicht sogar das ganze Leben, in Deutschland wohnt und die Sprache nahezu perfekt beherrscht, gibt es immer mal wieder ein paar Begriffe, von denen wir selbst noch nie etwas gehört haben. Und das sind dann noch nicht mal Anglizismen.

Oder wer kann schon auf Anhieb Wörter wie “Binnenmajuskel” oder “apollinisch” definieren? Eben, die wenigsten unter uns. Gratulation an all diejenigen, die mit den Begriffen doch etwas anfangen können. Wie sieht es aber mit einer Entgeltumwandlung aus? Was verbirgt sich dahinter?

Das wissen viele Steuerzahler auch nicht, wenn sie das erste Mal auf den Terminus treffen. Dabei steckt dahinter etwas Gutes. Es gibt so einige Begriffe, mit denen wir nichts anfangen können, vor allem dann, wenn es um die Steuererklärung geht. Deswegen beschäftigen wir uns in diesem Beitrag genauer mit der Entgeltumwandlung.

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Was ist die Entgeltumwandlung?

Bei einer Entgeltumwandlung handelt es sich im Prinzip um nichts anderes als eine Gehaltsumwandlung. Dabei wird ein bestimmter Betrag des Einkommens für die freiwillige Zusatzrente verwendet. Auf diesem Weg kann auch von Steuervorteilen profitiert werden.

Bei der Entgeltumwandlung investieren Arbeitnehmer einen Teil des Bruttolohns in eine Altersvorsorge. Das geschieht automatisch - der Angestellte muss sich um nichts kümmern. Am häufigsten findet die Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) statt.

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Kann ich den Vorgang beeinflussen?

Hintergrund ist der, dass neben der herkömmlichen Rente ein weiteres Standbein fürs Alter geschaffen wird. Leider entscheidet einzig der Arbeitgeber darüber, in welcher Form er seine Mitarbeiter beim Aufbau der Zusatzrente unterstützen möchte.

Er hat dabei die Wahl aus folgenden fünf Varianten

  • Direktversicherung (z.B. betriebliche Altersvorsorge)
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Wie das Geld angelegt wird, ist also abhängig von der Wahl des Arbeitgebers.

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Welche Vorteile gibt es?

Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, wird vom Staat besonders gefördert. Jeder Arbeitnehmer, der sich dazu entscheidet, verzichtet freiwillig auf Einnahmen. Aber auch der Staat nimmt weniger Steuern und Sozialabgaben ein, teilweise gibt es sogar einen doppelten Steuervorteil.

Die monatlich geleisteten Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze von vier Prozent steuer- und sozialabgabenfrei. So kommen aufs Kalenderjahr gesehen stolze 3.120 Euro zusammen.

Seit dem 1. Januar des Jahres 2018 greift übrigens das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Demzufolge müssen sich Arbeitgeber spätestens ab 2019 am Aufbau einer Betriebsrente beteiligen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Teile des Bruttogehalts werden bei der Entgeltumwandlung in die Zusatzrente eingezahlt
  • Beiträge bis zu 3.120 pro Kalenderjahr sind steuer- und sozialabgabenfrei
  • Verpflichtung zur Entgeltumwandlung für den Arbeitgeber besteht seit 2002
  • Arbeitgeber wählt die Form der Zusatzrente aus
  • bei häufigem Jobwechsel eher nicht geeignet
  • Entgeltumwandlung = Gehaltsumwandlung