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Wie Eltern eine Menge Steuern sparen können

Es gibt zahlreiche Kosten, die Eltern von der Steuer absetzen können.

Kinder kosten eine Menge Geld. Dieser Gedanke kommt einem vielleicht nicht als erstes in den Sinn, wenn man an den Nachwuchs denkt, aber spätestens beim Einkaufen wird klar, für was alles Geld ausgegeben werden muss, damit es dem Sprössling gut geht.

Richtig teuer wird es, wenn das Kind sich in der Ausbildung befindet oder Unterhalt gezahlt wird. Eltern werden dabei vom Fiskus finanziell unterstützt, indem Steuern mit der Einkommensteuererklärung gespart werden können. Dafür müssen einige Posten geltend gemacht werden, um ein paar Euro erstattet zu bekommen.

Bei vielen Punkten denkt man gar nicht daran, dass bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung angegeben werden können. Die Liste ist recht lang. Wir klären Eltern darüber auf, was bei der nächsten Einkommensteuererklärung beachtet werden sollte.

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende Elternteile können pro Jahr 1.308€ im Rahmen des Entlastungsbetrags geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kindergeld von demjenigen bezogen werden muss, der den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen möchte. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, dass das Kind beim Antragsteller lebt. Sofern eine weitere erwachsene Person in den Haushalt einzieht, wird der Betrag dementsprechend gekürzt. Wer Alleinerziehend und der Steuerklasse 2 zugehörig ist, kann den Entlastungebetrag direkt von der Lohnsteuer abziehen lassen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Viele Eltern zahlen für ihren Nachwuchs extra Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Ausgaben können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Versicherungsnehmer ist. Einzige Bedingung ist, dass der Steuerzahler auch Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag hat.

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Wenn das Kind älter als 25 ist

Eltern können nur so lange Kindergeld beziehen, bis der Nachwuchs das 25. Lebensjahr vollendet hat. Trotzdem können sie Unterstützung für den Unterhalt ihrer Kinder bekommen, solange sich diese in der Ausbildung befinden und am Studienort wohnen. Wenn Eltern ihrem Kind Unterhalt zahlen, können sie ihr steuerpflichtiges Einkommen um die Summe (für die Unterstützung geleistet wird), aber maximal um 8354 Euro, vermindern.

Zinseinkünfte

Wenn Eltern hohe Zinseinkünfte verzeichnen, können sie Steuern sparen. Das ist dann der Fall, wenn der Gewinn durch Zinsen höher ist als der derzeitge Sparer-Freibetrag für Ehepaare von 1.602 Euro. Somit wird die Abgeltungsteuer eingespart und rein theoretisch kann das Gesparte an die Kinder verschenkt werden. Besser aber ist es, ein eigenes Konto auf den Namen des Kindes anzumelden und das Geld dort erneut anzusparen. Kindern wird immerhin ein Steuerfreibetrag von 801€ pro Kalenderjahr gewährt.

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Betreuungskosten

Betreuungskosten können schnell sehr teuer werden. Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern einen Teil davon als Sonderkosten absetzen. Zwei Drittel aller anfallenden Kosten für Hort, Krippe oder Kindergarten können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur bis 4.000 Euro pro Kind in einem Jahr. Das Finanzamt verlangt mitunter von den Eltern entsprechende Nachweise. Das können Rechnungen oder Kontoauszüge sein. Daher ist es ratsam, Nachweise abzuheften und bei Nachfrage griffbereit zu haben.

Ausbildungsfreibetrag

Sofern sich ein volljähriges Kind in der Ausbildung befindet und es währenddessen den Wohnort wechseln musste, können Eltern, die Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge haben, zusätzlich 924€ als Ausbildungsfreibetrag geltend machen.

Riester

Eltern, die privat fürs Alter vorsorgen, erhalten jedes Jahr eine Kinderzulage. Der Sonderausgabenabzug beträgt für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, 185 Euro und für jüngere Kinder 300 Euro pro Kalenderjahr.