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Wird die Steuererklärung nach einem Mal zur Pflicht?

Nach dem Motto: "Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?"

Wenn die Steuererklärung zur Pflicht wird

Viele Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In diesem Zusammenhang ist die Rede von einer Pflichtveranlagung.

Zur Abgabe verpflichtet sind Steuerzahler, wenn:

  • Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden oder
  • Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielt wurden oder
  • Einnahmen aus einem Gewerbe erzielt wurden oder
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von mehr als 410 Euro erwirtschaftet wurden oder- das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat oder
  • Lohnersatzleistungen(z.B. Arbeitslosen,- Insolvenz, Kurzarbeiter-, Mutterschafts-, Elterngeld) erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410 Euro betragen oder
  • bei getrenntlebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird oder
  • in einem Zeitraum des Jahres Einkünfte von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig eingenommen wurden oder
  • ein Arbeitnehmer sich eine Abfindung mit der Fünftelungsmethode auszahlen lässt oder
  • abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden oder
  • Eheleute, die Steuerklassen IV-Faktor/IV-Faktor oder III/V gewählt haben.

Diese Auflistung enthält nur die bedeutendsten Gründe für eine Abgabepflicht. Es gibt Spezialfälle, die hier nicht aufgelistet sind. Außerdem kann das zuständige Finanzamt Bürger zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Freiwillige Steuererklärung

Natürlich können Steuerzahler auch freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben. Viele scheuen sich allerdings davor, weil sie befürchten, dass ihnen eine Nachzahlung droht, der Aufwand viel zu groß ist oder sie denken, dass sie fortan jedes Jahr Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben geben müssen.

Grundsätzlich können in der Steuererklärung Ausgaben wie Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderausgaben oder auch außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Das zahlt sich in der Regel aus und es winkt eine Rückerstattung. Ohne Steuererklärung erfährt der Staat nämlich nicht, dass steuermindernde Ausgaben in diesen Bereichen angefallen sind.

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, erhält mitunter eine Steuererstattung.

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?

Die Steuererklärung lohnt sich meistens. Im Schnitt gibt es stolze 1.095 Euro Steuererstattung zurück, wie offizielle Statistiken zeigen. Für eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung haben die Bürger außerdem viel Zeit: vier Jahre ab dem Ende des Steuerjahres.

Falls Du trotzdem einmal keine Steuererklärung abgeben willst, bist Du durch eine frühere Steuererklärung aber nicht dazu verpflichtet. Solange Du nicht durch das Einkommenssteuergesetz zur Abgabe verpflichtet bist, kannst Du Dich jedes Jahr neu entscheiden.

In nahezu jedem Beruf fallen zum Beispiel Werbungskosten an.

Besser eine Steuererklärung abgeben

Viele wissen nicht, dass sie bei Verzicht auf eine Steuererklärung mehrere Pauschalen unter den Boden fallen lassen. Schon durch die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit können viele Arbeitnehmer Steuern sparen. Auch Teile der Mietnebenkosten (zum Beispiel Hausmeisterkosten) können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgezogen werden. Zudem lassen sich Kosten für einen beruflich notwendigen Umzug und viele andere Ausgaben lassen steuerlich geltend machen.

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