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Wie werden die Rechnungen eines Detektivs steuerlich behandelt?

Die Beauftragung eines Detektivs ist gar nicht so selten.

Die Beauftragung eines Detektivs ist gar nicht so selten, wie es vielen erscheint. Privatpersonen haben natürlich ganz andere Gründe, die für einen Detektiv sprechen, als Gewerbetreibende. Dabei ist die Beauftragung überhaupt kein Problem, denn in jeder Stadt gibt es diverse Detekteien, die Aufträge von privat und aus gewerblicher Hand annehmen. Für die Auftraggeber stellt sich aber eine ganz andere Frage: Wer zahlt die Beauftragung? Ist es eventuell möglich, die Kosten für den Detektiv steuerlich abzusetzen oder gibt es andere Optionen geben, um wenigstens nicht die gesamte Last allein zu tragen? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal an.

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Können Privatpersonen Detektivrechnungen steuerlich absetzen?

Wenn Privatpersonen einen Detektiv beauftragen, hat das meist ganz spezielle Gründe. Sie klingen ziemlich nach einem Klischee, dennoch treffen sie zu:

  • Betrug: Nimmt der Partner es mit dem Zusammensein nicht allzu ernst? Hat er oder sie einen weiteren Partner und gibt vielleicht das eheliche Geld für diese Partnerschaft aus? Um zu prüfen, ob der Partner oder die Partnerin wirklich treu ist, ist die Beauftragung eines Detektivs ideal.
  • Erbschaften: Hier kann es zwei Möglichkeiten geben. Der häufigste Fall ist natürlich, dass die zukünftigen Erben dem Ganzen nicht so trauen und vorab verhindern wollen, dass das Erbe verprasselt wird. Das passiert nicht selten in Fällen, wo Erblasser einen neuen Partner finden und mit einem Mal viel Geld verschenken oder ausgeben. Der andere Fall ist, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Hier können Detektive von den Erben eingesetzt werden, um verschollene Miterben ausfindig zu machen.
  • Heiratsschwindel: An die Betrüger kommt man oft nur mit einem Detektiv heran. Hier wird einer beauftragt, herauszufinden, ob der neue Partner tatsächlich so verliebt ist, wie er vorhat - oder nur das Vermögen im Blick hat.

Bei solchen Aufträgen ist es natürlich nicht möglich, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt kommt nicht dafür auf, wenn der Ehepartner vermeintlich fremdgeht oder wenn der Opa plötzlich sein Vermögen zum Fenster herauswirft. In diesen Fällen treten auch keine Rechtsschutzversicherungen ein. In wenigen Fällen ist es aber möglich, dass die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung eintritt:

  • Schäden: Wird der Gartenzaun immer wieder beschädigt und lässt sich vermuten, dass der Täter ganz in der Nähe wohnt? Werden solche Fälle immer wieder an die Versicherung gemeldet, kann es, nach Rücksprache, sein, dass die Versicherung der Beauftragung eines Detektivs zustimmt.
  • Rechtsfall: In einigen Rechtsstreitigkeiten, mit denen bereits ein Rechtsanwalt betraut ist, kann die Rechtsschutzversicherung die Zusage erteilen, dass ein Detektiv zur Überwachung eingeschaltet wird. Aber auch dies ist nur nach Rücksprache und mit Kostenzusage möglich.

In den meisten Fällen müssen Privatpersonen für die Kosten des Detektivs allein aufkommen und können die Rechnungen weder steuerlich absetzen noch bei einer Versicherung einreichen.

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Wie sieht es bei Gewerbetreibenden aus?

Bei Gewerbetreibenden sieht die Sachlage natürlich anders aus. Hier ist es in der Tat möglich, die Rechnung steuerlich als Betriebsausgabe abzusetzen und vorab schon die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzusetzen. Allerdings muss die Beauftragung im gewerblichen Zusammenhang stehen. Möchte der Gewerbetreibende den Lebenspartner untertags beschatten lassen, weil er vermutet, dass fremdgegangen wird, fällt der Auftrag in das Privatleben.

Anders sieht es aus, wenn:

  • Ladendiebstähle: Ladendiebstähle, begangen von vermeintlichen Kunden, belasten Gewerbetreibende aller Art. Oft sind es gar Stammkunden, die immer wieder etwas mitgehen lassen. Um sich zu schützen und das Geschäft nach außen hin als sicher und bewacht zu präsentieren, lohnt es sich, Ladendetektive zu beauftragen.
  • Interne Diebstähle: Auch Mitarbeiter sind nicht immer unbescholten. Wer vermutet, dass ein Mitarbeiter regelmäßig Waren mit nach Hause nimmt, kann auch in diesem Bereich einen Detektiv einschalten.
  • Datendiebstähle: Nicht selten gehen in Unternehmen Daten verloren oder werden kopiert. Ist die hauseigene Computersicherheit gefährdet, können spezielle Detektive eingesetzt werden, die Schwachstellen herausfinden oder Mitarbeiter stellen, die sich an den Daten vergreifen.
  • Einbruch/Raub: Manchmal leidet ein Ladenbesitzer unter mehreren Einbrüchen, die darauf hindeuten, dass das Geschäft dauerhaft im Visier ist. Es kann aber auch sein, dass es bei Warenlieferungen immer wieder zu Diebstählen kommt oder dass außerhalb der Geschäftszeiten jemand im Lager ist und Waren entwendet. Wird hier ein interner Vorgang vermutet, ist ein Detektiv oft der beste Schritt, um den Verdacht zu beweisen.
  • Mitarbeiterüberwachung: Im Betrieb selbst müssen Mitarbeiter über Kameras und andere Überwachungsmethoden informiert werden. Allerdings ist ein Arbeitgeber durchaus dazu berechtigt, auf Verdacht einzelne Mitarbeiter außerhalb des Betriebs bewachen zu lassen. Ein Grund kann sein, dass sich ein Angestellter immer mal wieder für einen Tag krankmeldet, häufig Urlaub nimmt oder der Lebensstil nicht zum Gehalt passt. Wird Schwarzarbeit während der Urlaubszeit oder der Krankheit vermutet, kann der Arbeitgeber dies durch die Überwachung beweisen.

Hinweis: Um die Rechnungen absetzen zu können, müssen sie natürlich über den Betrieb laufen.

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Was ist sonst noch zu beachten?

Grundsätzlich muss eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender überlegen, ob sich der Einsatz eines Detektivs lohnt. Gute Detekteien führen stets ausführliche Beratungsgespräche und lehnen auch mal Aufträge ab, wenn diese nicht sinnvoll erscheinen. Gewerbetreibende mit Geschäften in Einkaufsstraßen, die sich gegen Ladendiebe zur Wehr setzen wollen, können übrigens auch mit ihren Geschäftsnachbarn zusammenarbeiten. Auf diese Weise lassen sich die Kosten minimieren und es wird gleichzeitig das Zeichen gesetzt, dass alle Geschäfte überwacht werden. Oftmals schreckt das Diebe ab, da sie nie wissen, ob der nächste Detektiv nicht nur zwei Schritte von ihnen entfernt ist. Auch die Flucht nach dem Diebstahl in einen anderen Laden ist so nicht mehr möglich.

Fazit - Gewerbetreibende haben Glück

Ist der Auftrag klar gewerblicher Natur und betrifft einen Betrieb, lassen sich die Detektivkosten absetzen. Privatpersonen haben da weniger Glück, denn sie müssen - außer in Ausnahmefällen - für die Kosten selbst aufkommen. Verglichen mit den Schäden, die ohne einen Auftrag entstehen könnten, sind die Rechnungen aber relativ gering. Denn mal ehrlich: Ein Heiratsschwindler verursacht weitaus höhere Kosten.