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Auto, Luxus-Anzug oder Urlaub: Nicht alles kann von der Steuer abgesetzt werden

Nicht alles gehört in die Steuererklärung.

Viele Sachbearbeiter haben im Finanzamt einiges zu lachen. Wenn Steuerzahler versuchen, ihre S-Klasse abzusetzen oder ihren Malediven-Urlaub in der Steuererklärung anzugeben, machen selbst die Beamten große Augen. Es gibt aber auch Kosten, die eher den Grauzonen zuzuordnen sind, bei denen es nicht ganz so offensichtlich ist, ob sie überhaupt von der Steuer abgesetzt werden können oder nicht. Die folgenden Kosten haben in der Erklärung nichts zu suchen.

Nachhilfe

Bringt das eigene Kind schlechte Noten nach Hause, hängt der Haussegen nicht selten schief. Der Nachwuchs ist demotiviert und die Eltern können Integralrechnung auch schon lange nicht mehr erklären. Leider kann der Nachhilfe-Unterricht für das Kind nicht von der Steuer abgesetzt werden. Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die schulischen Leistungen wegen eines Umzugs in eine andere Stadt verschlechtert haben. Dann ist steuerliche Absetzbarkeit sehr wohl gegeben.

Hausratsversicherung

Sämtliche Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Da wären zum Beispiel die Diensthaftpflicht-, Unfall- oder Vorsorgeversicherungen zu nennen. Leider wird bis heute die Hausratsversicherung nicht anerkannt.

Kosten für den Führerschein

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass der Führerschein steuerlich absetzbar sei. Leider ist das bis heute nicht möglich. Aber wie so oft gibt es auch diesbezüglich zwei Ausnahmen. Zum einen können Ausgaben für einen Lkw- oder Busführerschein angesetzt werden, sofern dieser berufsbedingt vonnöten ist. Zum anderen haben Menschen mit Handicap die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung geltend zu machen. Alle anderen müssen den Führerschein zu 100 Prozent selbst bezahlen.

Berufsbekleidung

Wer auf dem Bau tätig ist und dafür bestimmte Arbeitskleidung benötigt, wird in der Regel nicht mit dem Finanzamt aneinander geraten. Anders ist es bei Bank-Angestellten, die versuchen, ihren Anzug von der Steuer abzusetzen. Grundsätzlich gilt: Kann man die Arbeitskleidung auch privat nutzen, hat sie nichts in der Steuererklärung zu suchen.

Nicht absetzbare Kosten

Ausbildungsgebühren für das Kind

Das Kind besucht eine Uni, die besonders teuer ist, bei der sogar Studiengebühren fällig werden? Das interessiert das Finanzamt herzlich wenig. Studiengebühren können wegen des Ausbildungsfreibetrags nicht angesetzt werden. Dieser beträgt pro Kalenderjahr derzeit 924 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass für den Nachwuchs noch Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.

Wenn die Ehe scheitert

Zwar können laut Gesetz Prozesskosten generell in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings gilt das noch lange nicht, wenn sich Eheleute scheiden lassen wollen. Nur wenn der finanzielle Ruin droht, sind die Kosten absetzbar. Ansonsten heißt es weiterhin: Eine Scheidung ist sehr teuer.

Arbeitszimmer

Laptop, Bürostuhl und etwas Platz in der eigenen Wohnung - so oder so ähnlich konnte ein Arbeitszimmer bis vor Kurzem noch aussehen, um vom Sachbearbeiter berücksichtigt zu werden. Die Realität sieht inzwischen aber anders aus. Steuerliche Absetzbarkeit für ein Arbeitszimmer ist nur noch dann gegeben, wenn jemand keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat oder wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt des Berufs darstellt.

Der Klassiker

Nein, damit meinen wir nicht Goethe, Kleist und Co. Vielmehr ist die Rede vom Auto. Hört sich an wie ein schlechter Scherz, aber es gibt immer noch Menschen, die ihren Pkw in der Steuererklärung angeben, was dort natürlich nichts zu suchen hat. Klar, wir fahren damit zur Arbeit, jedoch gibt es dafür die sogenannte Entfernungspauschale, mit der die zurückgelegten Kilometer bereits abgegolten werden.