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Deine Brille von der Steuer absetzen? ▶ So geht's

So kannst du Brillen in der Steuerklärung geltend machen.

Der Kreis der Menschen, die ständig eine Brille tragen müssen, ist groß. Ob kurz- oder weitsichtig - bei vielen Brillenträgern geht es nicht ohne, sodass die Brille weniger ein billiges Modell aus dem Supermarkt, sondern eine extra angepasste Version vom Optiker des Vertrauens ist. Dass das nicht immer ganz günstig ist, ist kein Geheimnis. Wenn dann noch jedes Jahr ein oder zwei Termine beim Augenarzt anstehen, um zu prüfen, ob sich die Sehfähigkeit verbessert oder verschlechtert hat, muss tatsächlich regelmäßig eine neue Brille her. Die Kosten für diese medizinisch notwendigen Alltagsbegleiter summieren sich dabei, weshalb die Frage für Brillenträger aufkommt, ob Gläser und Gestell von der Steuer absetzbar sind.

Funktionen und Ausstattungen heutiger Brillen-Modelle

Heutzutage haben viele Brillen-Modelle zahlreiche Funktionen und Extras. Geschuldet ist das der Tatsache, dass die Augen der Menschen sehr verschieden sind und daher auch unterschiedlich ausgeprägte Unterstützung benötigen. Das Problem dabei ist, dass diese praktischen und funktionalen Eigenschaften in der Regel sehr viel Geld kosten. Inzwischen gehört der Rahmen – trotz einer bevorzugten, hochwertigen Marke – schon beinahe zu den kostengünstigeren Bestandteilen einer Brille. Natürlich können Brillenträger auch beim Rahmen auf sehr luxuriöse Modelle setzen, sodass sich Gestell und Gläser finanziell die Waage halten. Hier kommt es auf das eigene Portemonnaie und den Geschmack an. Aber bei den Funktionen ist es nicht nur eine Geschmackssache, denn wer beispielsweise eine spezielle Entspiegelung oder eine Brille mit Gleitsicht benötigt, der investiert die Kosten für die eigene Gesundheit.

Wie lässt sich die Brille in der Steuerklärung geltend machen?

Ob zum Jahresanfang im Frühling oder zum Jahresende, irgendwann sollte sich jeder Bürger mit der Steuererklärung beschäftigen. Bei Brillenträgern kommt verständlicherweise die Frage auf, ob die teure Brille und die Kosten für ein zweites Modell von der Steuer abgesetzt werden können. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, den täglichen Begleiter bei der Steuer geltend zu machen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass eine normale Brille in der Regel nicht als Werbungskosten abgeschrieben werden kann. Die Brille ist kein Arbeits-, sondern ein medizinisches Hilfsmittel aufgrund einer Sehschwäche. Hätte der Brillenträger kein Defizit in punkto Sehstärke, so müsste auch keine Brille getragen werden. Auch eine Bildschirm-Arbeitsbrille, die speziell zum Lesen am Computer-Bildschirm angefertigt wird, kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

Allerdings gibt es zwei Fälle, in denen das medizinische Hilfsmittel doch in Form von Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden kann:

  • Wenn die Sehschwäche durch eine Arbeit am Bildschirm entstanden ist. Hier ist jedoch ein Beweis für diese Ursache nötig.

  • Wenn eine spezielle Brille aus Schutzgründen aufgrund der Arbeit getragen werden muss. Dies gilt zum Beispiel für Schutzbrillen für ein Labor.

Trifft keiner dieser zwei genannten Punkte zu, bleibt noch eine Möglichkeit und zwar die steuerliche Absetzung als außergewöhnliche Belastung. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass die Kosten nicht vollständig abgeschrieben werden können. Grund dafür ist, dass für jeden Steuerzahler eine zumutbare Belastungsgrenze errechnet wird. Die Belastungsgrenze richtet sich nach dem Einkommen. Auf Basis von Einkommen, Familienstand und Kindern kann diese Grenze beispielsweise bei 800 Euro liegen. Sollte in einem solchen Beispiel die zumutbare Belastungsgrenze bei 800 Euro liegen, kann der Kauf einer Brille für 600 Euro nicht steuerlich geltend gemacht werden. Falls eine Brille 1.000 Euro kostet, könnte nur der Betrag über der Belastungsgrenze abgesetzt werden. In dem Beispiel mit einer Belastungsgrenze von 800 Euro, wären dies 200 Euro.

Sind Sonnenbrillen von der Steuer absetzbar?

Sonnenbrillen lassen sich leider nicht von der Steuer absetzen. Da eine Sonnenbrille in der Regel nicht medizinisch notwendig ist, gelten die Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung. Nur falls wegen einer Krankheit eine Sonnenbrille notwendig wäre, könnte man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Tipp: Eine Alternative sind Brillengläser mit einer selbsttönenden Funktion, die bei Lichteinfall dafür sorgt, dass sich die Gläser automatisch verdunkeln. Hier können Brillenträger versuchen, wie im Beispiel erklärt, die Brille als außergewöhnliche Belastung abzusetzen – falls die Belastungsgrenze überschritten wird.

Es ist schwierig, die Brille von der Steuer abzuschreiben

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es nicht einfach ist, eine Brille von der Steuer abzusetzen.

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