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Beschränkt steuerpflichtig? Mit diesen Abzügen musst du rechnen

Nicht in Deutschland gemeldet und trotzdem Einkommen erwirtschaftet?

Gehen Menschen heutzutage eigentlich noch in den Zirkus? Als Kinder haben wir es auf jeden Fall geliebt. Der Clown, der damals noch zur Bespaßung da war und noch nicht so aussah wie Pennywise, elegante Artisten, die sich von der Decke schwingen und fesselnde Akrobaten-Vorführungen, bei denen einem der Atem stecken blieb.

Als Akteur in einem Zirkus kommt man viel rum. Alle paar Wochen eine neue Stadt. Und diese ständig wechselnden Arbeitsplätze liegen nicht immer nur in einem einzigen Land. So kann es sein, dass auch Einnahmen im Ausland erzielt werden, obwohl man gar nicht dort gemeldet ist.

Das betrifft natürlich auch zahlreiche Angestellte, die im Auftrag ihrer Firma im Ausland arbeiten müssen. Aber auch Unternehmen, die ihren Geschäftssitz nicht in Deutschland haben und hierzulande Einnahmen generieren, müssen diese logischerweise auch im jeweiligen Land versteuern. Wie das abläuft, regelt das Einkommensteuergesetz.

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Wer ist beschränkt steuerpflichtig?

Beschränkt steuerpflichtig sind diejenigen, die in Deutschland keinen gemeldeten Wohnsitz besitzen und hierzulande auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wer dann noch im Inland Einkommen erzielt, ist beschränkt steuerpflichtig. Das betrifft nicht nur Personen, sondern auch Unternehmen, die im Inland keine Geschäftsleitung vorweisen können. Trifft das zu, dann werden mittels eines Steuerabzugsverfahren die Abgaben eingezogen.

Dem Steuerabzug unterliegen in erster Linie:

  • hierzulande erhaltene Vergütungen für künstlerische, artistische, sportliche oder unterhaltende Darstellungen
  • Vergütungen für die inländische Verwertung dieser Darbietungen im Inland
  • Vergütungen für Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
  • Vergütungen aus der Verschaffung der Gelegenheit für einen Sportler, der für einen bestimmten Zeitraum vertraglich verpflichtet wurde
  • Vergütungen für Aufsichtsräte

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Wie wird die Steuer eingetrieben?

Gibt zum Beispiel eine Band ein Konzert in Deutschland, dann wird von den beschränkt steuerpflichtigen Musikern, die die obigen Kriterien erfüllen, vom vereinbarten Honorar ein gewisser Betrag einbehalten. Die eingezogene Abzugsteuer wird als Rechnung des Vergütungsgläubigers an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.

Übrigens kann das Finanzamt von der Abzugsteuer auch Gebrauch machen, wenn die Sicherstellung des Steueranspruchs gewährleistet werden soll. Das regelt der § 50a Abs. 7 Einkommensteuergesetz.

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Höhe der Steuer

Grundsätzlich wird die Abzugsteuer vom Gesamtbetrag der Einnahmen abgezogen. Dabei werden keine Abzüge vorgenommen. Auf Aufsichtsratvergütungen werden 30 Prozent Steuern fällig, alle anderen beschränkt Steuerpflichtigen müssen immerhin noch 15 Prozent ihrer Einkünfte versteuern. Hinzu kommt für alle Betroffenen noch der Solidaritätszuschlag.

Die Steuer wird prinzipiell vom Bundeszentralamt für Steuern erhoben. Anspruch auf die Einnahmen haben generell der Bund und die einzelnen Länder. Bereits 1930 wurde der Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige eingeführt. Obwohl es in all den Jahren zahlreiche Veränderungen gab, hat die Abgabeform bis heute Bestand.

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