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So können Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden

Beerdigungskosten können gegebenenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Vieles im Leben kostet eine Menge Geld. Vor allem wenn die Gesundheit nicht mehr so mitspielt, wie man es eigentlich gewohnt war, verändert sich nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die finanzielle Situation, um die neu entstandenen Hürden zu meistern.

Ein Pflegeheim verschlingt beispielsweise nicht selten Erspartes und so bleibt von der eigentlichen Rente am Ende des Monats meistens nichts oder nur wenig übrig. Und auch nach dem Leben hinterlässt man den Hinterbliebenen unter Umständen nicht nur schöne Erinnerungen an die eigene Person.

Wenn das Leben vorbei ist, kümmern sich in der Regel die Ehepartner oder die Kinder um die Bestattung des Verstorbenen. Manchmal kommt es aber auch vor, dass die Beerdigungskosten sehr hoch sind. Viele können diese Ausgaben finanziell nicht stemmen. In solchen Fällen greift der Staat unter die Arme.

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Wer kommt für die Beerdigungskosten auf?

Laut BGB sind die rechtlichen Erben für die Beisetzung des Verstorbenen zuständig. Sie sind sogar dazu verpflichtet, die Kosten komplett zu übernehmen. Üblicherweise regelt ein Testament die Erbfolge. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge.

Wird allerdings das Erbe nicht angenommen oder gibt es schlichtweg keinen Erben, dann muss die Person für die Beerdigungskosten aufkommen, die zuletzt unterhaltspflichtig war. Das betrifft in erster Linie die Ehepartner. Als nächstes wären die Kinder, dann die Eltern gefolgt von den Großeltern und zuletzt die Enkel des Verstorbenen gefragt.

Hinweis: Kann niemand aus der gesetzlichen Erbfolge für die Kosten aufkommen, übernimmt das Sozialamt die Ausgaben für Bestattung und Co.

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Welche Beerdigungskosten sind steuerlich absetzbar?

Beerdigungskosten sind im deutschen Steuerrecht sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Dabei handelt es sich im Prinzip um Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten angehäuft oder nach seinem Tod hinterlassen hat. Somit zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten auch die Beerdigungskosten und sämtliche Kosten im Rahmen des Erbantritts.

Zu diesen Kosten zählen beispielsweise

  • Grabmal
  • Bestattungsinstitut
  • Grabstelle
  • Grabpflege
  • Urkunden
  • Testamentseröffnung
  • Gericht
  • Notar

Hinweis: Nicht steuerlich absetzbar sind unter anderem Ausgaben für die Bewirtung der Gäste, Trauerkleidung sowie Reisekosten.

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Wer kann Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

Fällt der Nachlass geringer aus als die eigentlichen Bestattungskosten, kann die Differenz in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bedingung ist allerdings, dass die Kosten für die Beerdigung auch selbst gezahlt wurden und das Erbe dafür nicht ausreichte.

In diesem Fall spricht der Gesetzgeber auch von einer außergewöhnlichen Belastung, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz gewährt eine Pauschale in Höhe von 10.300 Euro. Bis zu dieser Grenze werden keine Nachweise benötigt.

Hatte der Erbe oder die Erben höhere Ausgaben, dann müssen die Posten einzeln in der Steuererklärung angegeben werden.

Übrigens: In welchem Rahmen die Grabmalpflege und das Grabmal an sich vom Finanzamt anerkannt wird, ist Ermessenssache. Hinzu kommt, dass Beerdigungskosten, die über den Nachlasswert hinausgehen, bis maximal 7.500 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.