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Kann ich meinen Bausparvertrag von der Steuer absetzen?

Einzahlungen auf Bausparverträge sind unter Umständen steuerlich absetzbar.

Nicht jeder kann sich einen Bausparvertrag leisten. Bitte, was? Bausparvertrag? Was ist das und was hat das Ganze mit der Steuererklärung zu tun? Wir haben uns mit dem Thema auseinandergesetzt.

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Anleger, in diesem Falle Sparer und der jeweiligen Bausparkasse. Folglich ist der Anleger fortan ein Bausparer. Dabei wird Vermögen in Form von Eigenkapital bzw. zum Zweck der Aufbringung von Eigenkapital angespart. Vom Ersparten soll zu gegebener Zeit die Finanzierung des eigenen Hauses ermöglicht werden.

Bausparer profitieren zudem von staatlichen Wohnungsbauprämien. Des Weiteren können sie von vermögenswirksamen Leistungen profitieren. Ein Bausparvertrag beinhaltet eine festgelegte Summe, einen festgesetzten Prozentsatz sowie eine Mindestgrenze, bis zu der angespart werden muss. Der fehlende Restbetrag kann dann in Form eines Bauspardarlehens in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um einen zinsvergünstigten Kredit, der dem Bausparer zusteht, sofern er die vertraglich vereinbarten Konditionen erfüllt hat.

Ein Bausparvertrag bietet mehrere Vorteile

Grundsätzlich profitieren Bausparer von zinsgünstigen Krediten, von vermögenswirksamen Leistungen, von einer Wohnungsbauprämie und zu guter Letzt noch von einer Arbeitnehmersparzulage. Somit setzt sich die angesparte Summe aus mehreren Komponenten zusammen.

Die Mindestsparzeit bei solchen Verträgen liegt meistens zwischen 12 und 80 Monaten. Der Zeitraum bezieht sich auf den Abschlusstermin und den frühesten Zuteilungstermin. Mitunter gibt es beim Zuteilungsdatum aber noch einige Kriterien, die es zu beachten gilt, da die Bedingungen individuell ausgestaltet sein können.

Bausparvertrag steuerlich geltend machen

Bausparvertrag: Wie wird Vermögen angespart?

Bausparer können frei entscheiden, ob sie ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich entrichten möchten. Der Zahlungsrhythmus muss dabei mit der Bausparkasse abgesprochen werden. Wird über einen längeren Zeitraum der zu entrichtende Beitrag nicht gezahlt, kann das Kreditinstitut den bestehenden Vertrag aufkündigen. Im Zusammenhang mit Bausparverträgen fällt immer der Begriff der Bewertungszahl. Diese setzt sich aus diversen Kriterien zusammen.

Zu den Kriterien gehören

  • Sparbeiträge
  • Zinsen
  • Laufzeit
  • Saldierung

Bausparer können die Bewertungszahl nicht direkt beeinflussen. Das hat zur Folge, dass der Zeitpunkt für die Zuteilung eines Bausparvertrags nicht vorhersehbar ist. Wann exakt die angesparte Summe ausgezahlt wird, kann also nicht zu 100% gesagt werden. Bewertungszahlen werden von den meisten Kreditinstituten monatlich berechnet, was für den Verbraucher mehr Sicherheit bedeutet.

Sind Bausparbeiträge steuerlich absetzbar?

Was viele nicht wissen, ist, dass Einzahlungen auf Bausparverträge von der Steuer absetzbar sind. Dabei muss es sich aber um einen sogenannten Riester-Bausparvertrag handeln. Bausparer müssen demzufolge riesterförderberechtigt sein.

Dieser Riester-Bausparvertrag (auch Wohn-Riester-Vertrag) dient dem Erwerb von Wohneigentum und kommt einer Altersvorsorge gleich. Beiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben festgehalten. Verwendet wird dafür die Anlage AV (Altersvorsorge).

Bis zu 2.100€ pro Kalenderjahr können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Besondere ist, dass sogar die Riester-Zulagen Berücksichtigung finden. Das Finanzamt prüft dann im Zusammenhang mit der Günstigerprüfung, welche Förderung im individuellen Fall höher ist: die Zulagen oder die Steuer-Vergünstigung aufgrund des Sonderausgabenabzugs. Ist die Steuerersparnis höher als die zustehenden Zulagen, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Hinweis: Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber angelegt hat, beim Finanzamt beantragt werden. Dafür wird die Anlage VL (Vermögenswirksame Leistungen) benötigt. Bei einer Anlage der vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag beträgt die Förderungshöchstgrenze 17.900€ für Ledige bzw. 35.800€ für Verheiratete.

Übrigens: Beiträge zu einem alternativen Bausparvertrag können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 1996 wird das Bausparen durch die Wohnungsbauprämie gefördert. Im Gegenzug hatte der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug gestrichen.

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