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Baukindergeld: Was ist das und wer kann davon profitieren?

Das Baukindergeld fördert den Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien für Familien. Tipps für den Antrag.

Wer sich heutzutage eine Immobilie anschaffen möchte, muss tief in die Tasche greifen. Vor allem in Großstädten wird einem die Verwirklichung des Lebenstraumes oft nicht leicht gemacht. Hier ein Schnäppchen zu finden, gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Nicht zuletzt wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase nehmen zahlreiche Menschen einen Kredit mit niedrigen Zinsen auf. Manche können ihn nur mit Mühe abbezahlen.

Der Erwerb einer Immobilie kann eine gute Altersvorsorge sein. Damit sich auch Familien mit Kindern diesen Traum verwirklichen können, greift der Staat mit dem sogenannten Baukindergeld unter die Arme. Was sich dahinter verbirgt und wie genau das funktioniert, erfährst Du hier.

Hilft beim Traum vom eigenen Haus: das Baukindergeld.

Wissenswertes zum Baukindergeld

Was ist Baukindergeld?

Mit dem Baukindergeld werden Familien gefördert. Mit einem finanziellen Zuschuss soll der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen ermöglicht werden. Das Baukindergeld muss nicht versteuert werden.

Wer kann vom Baukindergeld profitieren?

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat diesbezüglich ein Merkblatt herausgegeben, das die einzelnen Voraussetzungen beschreibt.

__Antragsberechtigt sind demnach Personen,

  • die (Mit-)Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit sind,
  • die kindergeldberechtigt sind und mit einer kindergeldberechtigten Person zusammen im Haushalt leben,
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind wohnhaft und noch keine 18 Jahre alt ist,
  • deren Einkommen (gesamter Haushalt) einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Bei einem Kind liegt die Grenze bei maximal 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Praxis-Tipp: Falls das Haushaltseinkommen nur knapp über der Höchstgrenze liegt, kann das clevere Absetzen von Werbungskosten oder anderer Ausgaben helfen. Bestimmte Anschaffungen wie zum Beispiel eine Fortbildung können vielleicht in ein bestimmtes Jahr mit zu hohem Einkommen verschoben werden. Damit wird das zu versteuernde Einkommen und das durchschnittliche Haushaltseinkommen verringert.

Für jedes minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze für das Baukindergeld.

Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?

Gefördert werden soll der erstmalige Bau oder Erwerb von Immobilien zur Selbstnutzung. Das Angebot richtet sich natürlich nur an Familien, die in Deutschland ein Objekt erwerben möchten. Hinzu kommt, dass die Antragsteller das Baukindergeld nicht in Anspruch nehmen können, wenn sie bereits über Wohneigentum verfügen.

_So hoch fällt die Förderung aus:

  • Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren
  • maximal 10 Jahre lang

Das heißt: Es können 12.000 Euro für jedes Kind bezogen werden, wenn das erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke genutzt wird.

Das Baukindergeld ist eine Möglichkeit für Familien, ein eigenes Haus zu finanzieren.

Was müssen Antragsteller für das Baukindergeld beachten?

Die Person, die den Antrag stellt, muss auch für das im Haushalt lebende Kind kindergeldberechtigt sein oder eben mit dem Kindergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben. Dabei kann nur einmalig eine Förderung beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder. Wird ein Kind erst nach Antragstellung geboren, kann für dieses kein Baukindergeld mehr geltend gemacht werden. Zusätzlich muss für das Baukindergeld eine Meldebestätigung der Gemeinde vorliegen.

Weitere Bedingungen für das Baukindergeld

Es gibt aber noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um vom Baukindergeld profitieren zu können.

Zu beachten ist

  • Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug gestellt werden,
  • Identifizierung des Antragstellers erfolgt per Video-Identifizierung bzw. Postident-Verfahren
  • Steuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor dem Jahr des Antrags müssen vorgelegt werden. Beispiel: Falls im Jahr 2020 Baukindergeld beantragt wird, müssen die Steuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018 eingereicht werden.
  • Nachweis der Selbstnutzung (Meldebestätigung),
  • Vorlage der Grundbucheintragung.

Hinweis: Die Leistungen des Staates werden jährlich ausgezahlt. Für die Auszahlung ist die Förderbank KfW zuständig. Nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW wird die erste Rate auf das Konto des Antragstellers überwiesen.