6 Min.

Corona: Das ändert sich bei Deiner Steuererklärung!

Auswirkungen der Corona Krise auf Deine Steuererklärung

COVID-19

Für Deine Steuererklärung 2020 gibt es einige Themen zu berücksichtigen, mit denen Du Steuern sparen kannst - z.B. die Home-Office-Pauschale. Ganz wichtig ist auch, dass der Bezug von mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld Dich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Alle Fälle, die Dich verpflichten, eine Steuererklärung zu machen, findest Du in diesem Artikel.

Die Abgabefrist für Deine Steuererklärung ist wie immer der 31. Juli - der fällt 2021 auf einen Samstag, deshalb verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag (2. August 2021).

Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten der Finanzämter in der Corona-Pandemie

Zurzeit sind die Finanzämter erneut für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Kontaktieren kannst Du Dein Finanzamt weiterhin: per Telefon, E-Mail, Post und über ELSTER Online. Einzelne Finanzämter gewähren in dringenden Fällen auch persönliche Termine. Die Bearbeitungszeit der Steuererklärungen kann zu deutlichen Verzögerungen führen, da viele Menschen wegen Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben müssen.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung (§ 3 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld zwar nicht besteuert, aber zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird. Wenn Du dadurch in die nächste Einkommensstufe rutschst, erhöht sich Dein Steuersatz. Der wird dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte ohne Kurzarbeitergeld angewendet. Aus diesem Grund kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Dein Unternehmen gibt die Höhe Deines Kurzarbeitergeldes in Deiner Lohnsteuerbescheinigung an und übermittelt sie dem Finanzamt.

Eltern haben Anspruch auf ein um 7 Prozent höheres Kurzarbeitergeld. Deshalb muss in Deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) die Zahl Deiner Kinderfreibeträge angegeben sein. Diese Freibeträge gelten für Kinder bis 25 Jahre, solange die Kinder sich in Ausbildung, Studium oder Freiwilligem Sozialem Jahr befinden. Solltest Du noch keine Kinderfreibeträge eingetragen haben, obwohl Du Kinder hast, informiere Deinen Arbeitgeber und wende dich an Dein zuständiges Finanzamt, um das nachzuholen.

Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld aufstocken mit Nebenverdienst?

Vielleicht bist Du während der Corona-Krise auch von Kurzarbeit betroffen und musst oder möchtest Dein reduziertes Gehalt aufstocken? Möglich ist das zum Beispiel, wenn Du einen Minijob (450,-) annimmst. Durch das Sozialschutz-Paket II kannst Du bis Ende 2021 anrechnungsfrei einen Minijob neben der Kurzarbeit ausüben.

Anders sieht das bei einem Nebenverdienst aus, der über 450,- liegt. Dieser wirkt sich ebenfalls nicht auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes aus, wenn der Job bereits vor der Kurzarbeit angetreten wurde. Bei einem Nebenverdienst, der erst während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, gilt: Sobald Du mit dem Nebeneinkommen Dein Soll-Entgelt (Dein bisherige Netto-Einkommen) überschreitest, wird Dein Mehr-Verdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Während der Corona-Pandemie darfst du zum Kurzarbeitergeld mehr hinzuverdienen. Folgende Regeln gelten:

  • Wenn Deine Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Beruf ist, bleibt diese im April 2020 anrechnungsfrei.
  • Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 wurde die Möglichkeit, etwas zum Kurzarbeitergeld hinzuzuverdienen, auf alle Berufe ausgedehnt.
  • Allerdings bleibt das Nebeneinkommen nur anrechnungsfrei, wenn die Summe aus dem Nebeneinkommen plus verbliebenem Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt.
  • Systemrelevante Berufe in der Corona-Krise sind zum Beispiel Berufe im Gesundheitsbereich (Ärzte, Pfleger, Rettungssanitäter), Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Mitarbeiter in Supermärkten und Drogerien.

Aufstockung Kurzarbeitergeld und Corona-Prämie

Wenn Dein Arbeitgeber Dein Kurzarbeitergeld aufstockt, bleiben diese Zuschüsse steuerfrei, solange sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld nicht mehr als 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgeltes betragen. Zuschüsse unterliegen so wie das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Dein Arbeitgeber darf Dir in der Corona-Pandemie bis zu 1.500 Euro als „Corona-Prämie“ auszahlen – steuerfrei. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021. Die Corona-Prämie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Homeoffice

Steuern sparen: Arbeitszimmer absetzen oder Home-Office-Pauschale nutzen

Grundsätzlich waren bisher Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b).

Arbeitgeber müssen überall dort Home-Office gewähren, wo es möglich ist. Warst auch Du aufgrund der Corona-Krise im Home-Office? Dann hast Du die Chance, jeden Home-Office-Tag in Deiner Steuererklärung geltend zu machen. Was sind die Vorausetzungen, um das Arbeitszimmer und weitere Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen?

  • Um das Arbeitszimmer zu Hause als häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Arbeitsecke in Deinem Wohnzimmer reicht nicht aus.
  • Das Arbeitszimmer muss hauptsächlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Dann sind bis zu 1.250 Euro absetzbar, sofern Du im Betrieb keinen anderen Arbeitsplatz hast.
  • Erfüllt das Arbeitszimmer nicht die Voraussetzungen, um es von der Steuer abzusetzen, kannst Du jetzt die Home-Office-Pauschale von 5 Euro für jeden Tag im Home-Office absetzen.

Die Pauschale für das Home-Office kann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Die Politik hat entschieden, dass Du für jeden Tag im Home-Office 5 Euro von den Steuern absetzen kannst. Der Höchstbetrag für die Pauschale ist 600 Euro jährlich. Mit ihr kannst Du Die zusätzlichen Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Telefon und Internet sowie die wegfallende Pendlerpauschale ausgleichen. Die neue Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro mit eingerechnet.

Arbeitsmittel kannst Du ebenfalls als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Um sie in voller Höhe geltend zu machen, dürfen die Arbeitsmittel weniger als 10 Prozent privat genutzt werden. Dies ist in den Lohnsteuer-Richtlinien geregelt.

Kinderbonus und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“, für das dieselben Voraussetzungen gelten wie für das Kindergeld. Der Kinderbonus 2021 (150 Euro pro Kind) wird gezahlt, wenn mindestens einen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Kinderbonus 2020 betrug 300 Euro und wurde in zwei Raten im September und Oktober ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eine eigene Zahlung.

Eltern müssen das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Das Finanzamt führt bei der Abgabe der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag einen größeren steuerlichen Vorteil für den Steuerzahler bringen.

Erziehst Du Dein Kind allein, dann steht Dir ein Steuerfreibetrag zu. Alleinerziehende erhalten ab 2020 für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro, für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Voraussetzung ist, dass das Kind Anspruch auf Kindergeld hat und Du nicht eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildest.

Weiteres zum Coronavirus und Deinen Steuern

  • Wegen der Corona-Krise gilt eine Verlängerung der Abgabefrist für das Steuerjahr 2019, wenn Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt: Bis zum 31. August 2021 musst Du Deine Steuererklärung einreichen.
  • Die Umsatzsteuer (MwSt.) wurde vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf 16 Prozent gesenkt (die ermäßigte MwSt. wurde von 7 % auf 5 % gesenkt). Die Umsatzsteuer beträgt ab 1. Januar 2021 wieder 19 bzw. 7 Prozent.
  • Unternehmen können ihren Beschäftigten steuerfreie Corona-Prämien bis 1.500 Euro gewähren. Die Regelung gilt bis Juni 2021.

Weitere Infos zur Steuererklärung 2020 findest Du hier.

Infos über steuerliche Neuerungen ab 2021 - wie die Erhöhunge von Freibeträgen und Pauschalen, z.B. dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung - findest Du in diesem Artikel.

Keine Lust auf teure Steuerberater? Jetzt die kostengünstige Online-Lösung von wundertax nutzen!