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Altersgeld, Altersübergangsgeld und Altersteilzeit - Was sind die Unterschiede?

Bei all den Begriffen verliert man schnell den Überblick.

Ein nettes Abendgespräch unter Freunden am Lagerfeuer gehört vor allem im Sommer zu den schönsten Aktivitäten überhaupt. Wer nicht mehr zu den Jüngsten gehört, muss mitten in der Nacht nicht mehr auf der Tanzfläche stehen.

Nachdem über Gott und die Welt diskutiert wurde, kommt das Thema Rente auf den Tisch. Hitzige Debatten folgen, die Gemüter sind erregt und dann noch das Dilemma mit den vielen Begriffen. Um da einen gemeinsamen Nenner zu finden, bedarf es Nerven aus Stahl.

Kein Wunder bei kalngvollen Termini wie Altersgeld, Altersübergangsgeld und Altersteilzeit. Damit nicht alle Wörter in einen Topf geworfen werden, haben wir uns mit Thema befasst und klären über die jeweiligen Bedeutungen auf.

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Was ist Altersgeld?

Altersgeld wird freiwillig ausscheidenden Beamten gewährt. Auf Antrag können so beispielsweise Richter oder Soldaten Altersgeld in Anspruch nehmen anstelle der bisher obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das bedeutet, dass Pensionsansprüche nicht in Renten-, sondern in Altersgeldansprüche umgewandelt werden. Die Verluste, die dadurch entstehen, halten sich in der Regel in Grenzen.

Doch nicht in allen Bundesländern greift die Altersgeldregelung. Diese gibt es lediglich in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Hamburg, Bremen und beim Bund. Grundsätzlich kann Altersgeld bereits nach fünf Dienstjahren beantragt werden, der Bund ermöglicht das erst nach sieben Jahren.

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Was ist Altersteilzeit?

Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigt, kann unter bestimmten Umständen bereits vor dem regulären Eintrittsalter in Rente gehen. Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass der Übergang vom Arbeiterleben in den Ruhestand fließend gestaltet werden soll. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mit ihrem Chef eine Alterszeitlösung zu vereinbaren. Während dieses festgelegten Zeitraums können verschiedene Arbeitsmodelle realisiert werden.

In Frage kommen in erster Linie das Gleichtverteilungsmodell und das Blockmodell. Beiden gemeinsam ist, dass die Arbeitszeit individuell gestaltet werden kann. Beim Gleichverteilungsmodell arbeitet der Angestellte nur die Hälfte der eigentlichen Arbeitszeit, beim Blockmodell wird eine bestimmte Zeit, die in der Arbeit verbracht wird, vereinbart, anschließend erscheint der Arbeitnehmer gar nicht mehr. Bei diesen und anderen Modellen wird vorausgesetzt, dass während der Gesamtdauer der Altersteilzeit die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wird.

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Was ist Altersübergangsgeld?

Beim Altersübergangsgeld gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Dieses gibt es nämlich bereits seit dem 01.01.1995 nicht mehr. Bis dahin war das Altersübergangsgeld eine steuerfreie Leistung, sofern es nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt wurde. Andernfalls wurde es wie steuerpflichtiger Arbeitslohn gehandhabt.

Wer Übergangsbeihilfen oder Übergangsgelder nach Beendigung des Dienstverhältnissen ab 1999 erhalten hat, konnte dieses seit 1999 nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 12.271 Euro steuerfrei erhalten.